13-10-2021, 17:44
(13-10-2021, 08:47)Felix schrieb: Solange sich jemand zu irgendeinem Gottesglauben nur bekennt, sollte man ihm nicht gleich unterstellen, er würde die Existenz dieses Gottes behaupten und sei dafür beweispflichtig.
echt jetzt?
du gehst davon aus, daß menschen an götter glauben, von deren nichtexistenz sie ausgehen oder wenigstens an deren existenz sie zweifeln?
"beweispflichtig" ist für das, was er privat glaubt, natürlich niemand
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

