01-10-2021, 23:34
(01-10-2021, 09:21)Athon schrieb: Wenn es zu einer Auslastung der ITS käme, würden - wenn ich Dich richtig verstehe - Umgeimpfte z. B. dazu gezwungen werden können, nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen? Zusätzlich zu den bereits jetzt bestehenden Einschränkungen?
Zeitlich begrenzte und sachlich begruendbare Massnahmen sollten prinzipiell kein Problem darstellen, ja.
(01-10-2021, 09:21)Athon schrieb: Ich sehe dies ähnlich und rechne sogar damit, dass die derzeit geltenden Einschränkungen für Ungeimpfte vor dem BVerfG landen werden. Hinsichtlich einer gerellen Impfpflicht könnte ich mir allerdings vorstellen, dass hinsichtlich einer Bewertung von Persönlichkeitsrechten auch der Umstand berücksichtig werden könnte, dass von der Wahrnehmung dieser Rechte auch Dritte betroffen sind.
Sicher sind Rechte Dritter betroffen, aber, wie bereits mehrfach erwaehnt, laesst sich der Effekt ja auch auf andere Weise erreichen. Z.B., ein Mandat, jeden zweiten Tag auf eigene Kosten einen PCR-Test durchfuehren zu muessen und ohne Maske nicht aus dem Haus zu duerfen, sollte diese Bedingung des Schutzes Dritter auch erfuellen. Das ist dann theoretisch keine Impfpflicht.