Das ist wieder nicht genau auf das eingegangen, was ich gesagt habe. "Mandat" im Sinne von "er darf das", sicher. "Mandat" im Sinne davon, "er muss das" - also gemaess dem von Dir vorgebrachten "er darf nicht nicht handeln" - nein.
Ja sicher ist der Staat dafuer da, Regeln aufzustellen. Hier geht's aber nicht um eine Schwarz-Weiss-Frage; von einer Anarchie redet hier keiner. Wir diskutieren hier darueber, wo die Grenzen dieser Regeln zu sein haben, also darueber, "wieviele" Regeln es braucht. Ich lehne Deine Idee ab, der Staat muesse hier auf eine bestimmte Weise handeln (er "darf nicht" anders handeln, wie Du es ausdrueckst).
Nein, das ist nicht so. Wem es so unheimlich wichtig ist, aus welchem Grund auch immer, auf einen kostenlos angebotenen Schutz seiner Gesundheit zu verzichten, der wird bei bestimmten, fallweise angewandten Regeln (momentan gilt ja wohl die Auslastung der Intensivstationen als Hauptkriterium) nur aus sehr spezifischen Gruenden zu etwas gezwungen, nicht aus allgemeinpolitischen, wie bei einer Impfpflicht. Es ist ja nicht mal klar, ob eine Impfpflicht heutzutage vor dem BVG Bestand haette; anders als bei den Pocken oder potentiell bei Masern oder Kinderlaehmung ist ja bei diesem Virus keine globale Ausrottung erreichbar, und das Gericht mag dann die Persoenlichkeitsrechte hoeher einordnen, da das Ziel, die Pandemie zu brechen, auch anders erreicht werden kann.
All dies sei angemerkt, obwohl ich eine Impfpflicht prinzipiell fuer sinnvoll halte. Ich habe aber lange an einem Ort gelebt, wo es nicht mal eine Helmpflicht, geschweige denn Vorschriften, was anzuziehen sei, fuer Motorradfahrer gibt. Oder Bootsfuehrerscheine und Ausbildungen fuer Angler oder Jaeger. Solche Regeln sind fuer das Funktionieren einer Gesellschaft nicht notwendig.
Ja sicher ist der Staat dafuer da, Regeln aufzustellen. Hier geht's aber nicht um eine Schwarz-Weiss-Frage; von einer Anarchie redet hier keiner. Wir diskutieren hier darueber, wo die Grenzen dieser Regeln zu sein haben, also darueber, "wieviele" Regeln es braucht. Ich lehne Deine Idee ab, der Staat muesse hier auf eine bestimmte Weise handeln (er "darf nicht" anders handeln, wie Du es ausdrueckst).
Athon schrieb:Denn Impfpflicht und Freiwilligkeit mit Regeln sind nur zwei Seiten derselben Medaille. Oder...?
Nein, das ist nicht so. Wem es so unheimlich wichtig ist, aus welchem Grund auch immer, auf einen kostenlos angebotenen Schutz seiner Gesundheit zu verzichten, der wird bei bestimmten, fallweise angewandten Regeln (momentan gilt ja wohl die Auslastung der Intensivstationen als Hauptkriterium) nur aus sehr spezifischen Gruenden zu etwas gezwungen, nicht aus allgemeinpolitischen, wie bei einer Impfpflicht. Es ist ja nicht mal klar, ob eine Impfpflicht heutzutage vor dem BVG Bestand haette; anders als bei den Pocken oder potentiell bei Masern oder Kinderlaehmung ist ja bei diesem Virus keine globale Ausrottung erreichbar, und das Gericht mag dann die Persoenlichkeitsrechte hoeher einordnen, da das Ziel, die Pandemie zu brechen, auch anders erreicht werden kann.
All dies sei angemerkt, obwohl ich eine Impfpflicht prinzipiell fuer sinnvoll halte. Ich habe aber lange an einem Ort gelebt, wo es nicht mal eine Helmpflicht, geschweige denn Vorschriften, was anzuziehen sei, fuer Motorradfahrer gibt. Oder Bootsfuehrerscheine und Ausbildungen fuer Angler oder Jaeger. Solche Regeln sind fuer das Funktionieren einer Gesellschaft nicht notwendig.