18-09-2021, 20:04
(18-09-2021, 10:34)Sinai schrieb:(18-09-2021, 08:25)Ulan schrieb: Im Prinzip muesste das Arbeitsrecht dahin geaendert werden, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auch nachtraeglich zu Dingen zwingen darf, die nicht im Arbeitsvertrag stehen, also einseitig diesen Arbeitsvertrag aendern. Das will aus verstaendlichen Gruenden erst mal keiner, auch nicht aus diesem Grund. In Neuvertraegen kann man entsprechende Passagen halt vor der Unterschrift einfuegen.
"Entsprechende Passagen", die pro futuro den AN verpflichten, einen zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch gar nicht bekannten Impfstoff irgendwann in der Zukunft zu konsumieren, zum Beispiel in einem Jahr, sind sittenwidrig
wovon faselst du da schon wieder?
niemand will irgendjemanden zu einer blankozustimmung zu künftig eventuell angebotenen impfungen zwingen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


