18-09-2021, 19:59
(18-09-2021, 02:02)Nachtschatten schrieb: Eine Impfpflicht für gewisse Berufsgruppen gibt es nicht
doch, sicher
Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind)
https: //www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
Zitat:Nutzen würde das aber nur etwas, wenn von Geimpften oder Genesenen keine Ansteckungsgefahr mehr ausginge, so wie es die Politik gern suggeriert.
Das ist allerdings ein gefährlicher Trugschluß, wie die bevorstehenden (2G) Großveranstaltungen zeigen werden.
"keine" suggeriert niemand. aber es ist eine weitaus geringere
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)