18-09-2021, 10:27
(18-09-2021, 03:13)Sinai schrieb: Wenn alte Mitarbeiter vom Impfzwang exkulpiert sind, hat das mit "Gleichheit" nichts zu tun, das sind vielmehr willkürliche Privilegien
Hier spießt sich der ganze Dreck
Sagt jemand, der vorgibt, über juristische Bildung zu verfügen.
Arbeitsrecht lernen! Verfassungsrecht lernen! Rechtsterminologie lernen!
In bestehende Verträge einzugreifen, ist nur mögliche, indem hierfür ein entsprechendes Gesetz erlassen wird. Was vorgegebene Präventivmaßnahmen (Impfung) betrifft, gilt (jedenfalls in Pandemiezeiten) der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Grundsatz der zivilrechtlichen Privatautonomie). Neueintretende bekommen einen Arbeitsvertrag, der im Rahmen des Arbeitsrechts frei gestaltbar ist.
Menschen, die durch gesetzte Maßnahmen (Impfung) oder durchgemachte Erkrankungen (Genesung) das Risiko der pandemischen Verbreitung des Krankheitserregers ausschalten oder auf ein erträgliches Maß minimieren, können verfassungsrechtlich nicht mehr mit denselben Beschränkungen belegt werden, wie nichtimmunisierte.
MfG B.