17-09-2021, 19:34
(16-09-2021, 17:10)Sinai schrieb: Kommt auf die Zumutbarkeit an. Wenn der beschissene "1500 Euro Netto" Arbeitsplatz 140 Minuten weit entfernt ist, schaut das anders aus
die zumutbarkeit ist definiert
und was coronaimpfungen betrifft: natürlich können weder arbeitsamt noch arbeitgeber willkürlich verlangen, eine solche zu haben. es gibt aber bereiche (z.b. den gesundheitsbereich), wo es legitim und auch legal ist, eine impfung vorzuschreiben. in solchen fällen (und nur in solchen) zählt impfverweigerung als arbeitsverweigerung
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

