@Athon: Bei den Lohnersatzleistungen in der bisherigen Diskussion ging es um Folgendes: Viele Taetigkeiten des oeffentlichen Lebens erfordern einen Impf- oder Testnachweis. Im Falle eines Testes hat ein positiver Test eine automatische Quarantaene-Anordnung zur Folge. Diese Quarantaene-Anordnung bedeutet natuerlich, dass der Beschaeftigte seinen Arbeitsplatz nicht aufsuchen darf. Ist keine Heimarbeit moeglich, werden fuer diesen Zeitraum normalerweise Lohnersatzleistungen gezahlt. Fuer Ungeimpfte entfallen diese Leistungen, da sie das Risiko eines positiven Tests ja haetten durch eine Impfung um ein Vielfaches verhindern koennen, ihre Situation also hauptsaechlich selbst zu verantworten haben.
Bei dem, was ich jetzt nannte, geht's direkt um Arbeitslose. Wer sich auf einen Job nicht bewirbt oder einen solchen ablehnt, nur weil in der Beschreibung steht, er muesse eine bestehende Impfung nachweisen - was wohl zunehmend fast ueberall der Fall ist - bekommt die Zahlungen vom AMS gesperrt, da das eine zumutbare Bedingung ist. Aber das klingt jetzt erst mal haerter, als es ist. Wie gesagt, nur das Verhalten des Arbeitnehmers ist hier ausschlaggebend. Das ist mehr eine Falle fuer die etwas Unterbelichteten.
Bei dem, was ich jetzt nannte, geht's direkt um Arbeitslose. Wer sich auf einen Job nicht bewirbt oder einen solchen ablehnt, nur weil in der Beschreibung steht, er muesse eine bestehende Impfung nachweisen - was wohl zunehmend fast ueberall der Fall ist - bekommt die Zahlungen vom AMS gesperrt, da das eine zumutbare Bedingung ist. Aber das klingt jetzt erst mal haerter, als es ist. Wie gesagt, nur das Verhalten des Arbeitnehmers ist hier ausschlaggebend. Das ist mehr eine Falle fuer die etwas Unterbelichteten.