11-09-2021, 11:16
(10-09-2021, 18:28)petronius schrieb: eine verletzung der körperlichen integrität als staatliche zwangsmaßnahme ist eine wirklich außerordentliche maßnahme, die nur durch wirklich außerordentliche umstände (hier eine außerordentliche gefährdung der allgemeinheit) gerechtfertigt werden kann
diese außerordentliche gefährdung sehe ich noch nicht
Nun ja, offenbar bestehen zwischen uns unterschiedliche Ansichten, wie eine "außerordentliche Gefährdung" definiert werden kann.
Bereits 1959 hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein (staatlicher) Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit gerechtfertigt wäre. Anlass war die Frage der Impfung gegen die Pocken. Das Gericht hat damals die Vereinbarkeit einer Impfpflicht mit dem Grundgesetz bejaht, weil die Pocken eine gefährliche Infektionskrankheit darstellen und in diesem Falle den Schutz der Allgemeinheit zur Abwehr von Seuchengefahren als zulässig angesehen. Gleiches galt dann später auch für die Masern.
Auch wenn ich Dir nichts Neues erzähle: Die Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus ist pandemisch. Seine Gefahren für die Gesundheit und das Leben der Menschen sind unumstritten, selbst wenn nicht alle davon betroffen und auch Langzeitfolgen der Erkrankung noch nicht endgültig erforscht sind. Und gerade diese Unsicherheit sollte uns nicht dazu verleiten, Covid 19 (noch) nicht als "außerordentliche Gefährdung" anzusehen. Diese Krankheit ist kein Spiel, bei dem erst der Ausgang abgewartet werden sollte.
Zitat:aber jetzt sag doch einfach mal frei heraus, worauf du eigentlich hinaus willst: du wünschst dir eine impfpflicht, richtig?
Was ich mir wünsche, ist das Wohlergehen aller Menschen. Wenn zu diesem Wohlergehen eine vorsorgliche Impfung notwendig ist (und das sehe ich so), dann ja. Alles andere wäre aus meiner Sicht russisches Roulette...
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
ist alles ETWAS