20-05-2021, 22:09
(20-05-2021, 21:51)Sinai schrieb: Für eine Steinschloß - Gendarmeriepistole aus der Zeit Napoleons braucht man keinen Waffenschein.
natürlich war das mit dem "waffenschein" salopp formuliert und es wird auch nict gleicheine freiheitsstrafe geben
aber:
"Als Schusswaffen im Sinne des österreichischen Waffenrechts gelten Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können"
das dürfe auch auf eine funktionsfähige historische waffe zutreffen
und für den besitz einer schußwaffe brauchst du die waffenbesitzkarte
aus welchen paragraphen hast du deine alternative weisheit?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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