03-01-2021, 14:23
(03-01-2021, 11:46)Praytes schrieb:(03-01-2021, 02:50)Davut schrieb: Und "herrschen" wie du in # 36 unüberlegt schreibst, tut sie auch nirgendwo mehr. Gottseidank!Die Kirchen herrschen noch. Nicht mehr in der Art wie in den letzten 500 Jahren, aber die teils sehr intransparenten Verbindungen zwischen Kirche und Staat,............,,bestehen auch heute noch. Auch in Deutschland - und das trotz rapidem Mitgliederschwund.
Ich empfehle dazu die Lektüre der Werke des Autors Carsten Frerk.
Die Frerk-Literatur dürfte hier allgemein in ihrer Intention bekannt sein. Da geht es aber vorrangig um pekunäre Absonderlichkeiten der Kirche, nicht um deren Herrschaftsansprüche.
Auch herrschen die Kirchen nicht mehr wie in theokratischen Staatsformen (z.B. Iran). Auch wenn Herr Söder in seinem Bundesland Bayern öffentlichkeitswirksam (Wählerstimmen!) noch so viele Kreuze an der Wand aufhängt.
Das staatliche Konkordat von 1933 - ausgerechnet unter Hitler und Pacelli, später Pius XII vereinbart - hat die Verhältnisse zwischen Kirche und deutschem Staat klar geregelt. Und zwar gültig bis heute. Diesem Umstand "verdanken" wir unter anderem die Garantie der Kirchensteuer, die Kircheneigenschaft als öffentlich rechtliche Körperschaft (mit Steuerbefreiung), die Einräumung vieler finanzieller staatlicher Leistungen, aber auch die Demontage kirchlicher Parteien (Zentrum usw.).
Ambivalent ist das Verhältnis Kirche/Staat allerdings in unserer heutigen Verfassung. Dort wird in der Präambel gleich im ersten Satz der Gottesbezug hergestellt, ein Novum in der Deutschen Rechtsgeschichte. Weder in der Paulskirchenverfassung noch in der Weimarer Reichsverfassung gab es den. Ein Rückfall in mittelalterliche Verhältnisse?
Im Text des GG dagegen wird die religiöse Neutralität des Staates mehrfach herausgestellt. Diesen Widerspruch könnte man in der Tat als "intransparente Einflussmöglichkeit" der Kirche deuten.
In der Praxis haben die Kirchen im Jahre 2021 weniger Lobby im Staat als beispielsweise die Automobilindustrie oder die Fleischwarenfabrikation. Sonst würden nicht die PS-protzenden Dreckschleudern auf den Straßen fahren und inhumane Tierschutzbedingungen in Ställen und Schlachthöfen herrschen, um uns mit billigem Fleisch zu versorgen.
Die Bedeutung der kirchlichen Lehre hat gerade in unserer Generation und Gesellschaft gravierend abgenommen. Ich erinnere mich noch gut an unseren Prof, der uns junge Burschen mit folgendem Satz in Schach halten wollte:
Der Jüngling schaut noch ganz verwundert
das Mädchen klagt auf Dreizehnhundert.
Gemeint war der Deflorationsparagraf 1300 BGB. Danach konnte ein erstmals verführtes Mädchen gegenüber dem Verführer staatlichen Beistand dadurch erfahren, dass sie eine hohe finanzielle Entschädigung einklagen konnte. Und zwar dann, wenn dieser von seinem Verlöbnis zurücktrat. Bis Ende der Siebziger Jahre wurden solche Urteile gefällt: Finanzielle Entschädigung gegen Verlust der Jungfernschaft. Heute lacht die Rechtsprechung darüber. Die Kirche mit ihrer verschrobenen Morallehre sicher nicht. Trotzdem ist der § 1300 und etliche andere aus der Verhütungspolitik/Schwangerschaftsabbruch entfernt worden.
MfG
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