Wobei im Wiener Fall zumindest immer klarer wird, dass hier Versagen der Polizeibehoerden vorliegt. Der Munitionskauf war bekannt, aber auch, dass sich der Taeter zuvor mit deutschen Jihadisten getroffen hatte, was im Prinzip eine sofortige Verhaftung haette nach sich ziehen muessen, da das ein Verstoss gegen seine Freilassungsauflagen war. D.h., die Ueberwachung hat hier eigentlich funktioniert; es folgte nur nichts daraus.
Die Enthauptung von Paris
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