(24-09-2020, 22:39)Sinai schrieb: Selbst wenn kein Element der Schenkung faktisch durchgeführt worden wäre (behaupteter fehlender Modus) würde dies
den Titel (die Schenkungsurkunde) nicht in Frage stellen
Wenn du jemandem etwas schenkst oder verkaufst das dir gar nicht gehört, ist das sowohl Diebstahl als auch Betrug.
Auch Erbbetrug ist eine Straftat und schwere Sünde. Der Beerbte muss den Beweis erbringen dass er rechtmäßig geerbt hat. Sonst könnte ja jeder...
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........

