24-09-2020, 17:13
(23-09-2020, 21:56)Sinai schrieb: Beitrag #35
Seit alters her (Römisches Recht) gibt es bei der Schenkung Titel und Modus
Ein fehlender Modus wäre keinerlei Beweis, daß es keinen Titel gab
Aha, nun kommt der User @Sinai auch noch juristisch daher! Vorsicht Glatteis, Bester:
Titel und Modus sind Rechtstermini aus dem BGB (Deutschland von 1900) und dem AGBG (Österreich Anfg. 19.Jh.) Die gab es im römischen Reich unter Konstantin natürlich nicht. Wie denn auch?
Für ein Immobiliengeschäft in Konstantinopel (wie z.B. eine konstantinische Schenkung) wäre der Modus nur durch Eintragung in das Grundbuch erfüllt. Ich wußte bislang gar nicht, dass es vor 1700 Jahren im Augusteischen Recht schon solche unverzichtbaren Grundsätze gab. Gab es etwa Ämter und Grundbücher, die dieses Merkmal erfüllten? Gab es Notare, die das beurkunden konnten?
Du kannst dich winden wie ein Aal: Auch durch die Eröffnung solcher neuer Kriegsschauplätze wird deine konstantinische Schenkung nicht wahrhaftiger. Es gab weder Titel noch Modus nach heutigem Rechtsbegriff. Beschäftige dich lieber mit den angebotenen Links.
