Keine Ahnung, wie Oesterreich das haelt. In Deutschland handelt die Position des Artikels die Frage, welches Grundrecht welches andere schlaegt, und Ausnahmen sind auch oft genug erwaehnt.
Das fuehrt jetzt aber vom eigentlichen Thema weg. Im Prinzip war ja die Kritik des Verfassungsgerichtshofs, dass die Bestimmungen nicht konkret genug waren, oder im Fall der Ladenflaeche die Willkuer (ich kann den Grund dahinter verstehen, aber das war halt nicht gesetzlich abgedeckt und hatte nichts mit Gesundheitsschutz zu tun). Die heutigen Massnahmen sind weitaus punktgenauer, aber wohl auch deshalb, weil jetzt anhand ausreichender Testkapazitaeten gezieltere Massnahmen getroffen werden koennen, was zu Beginn der Krise gar nicht moeglich war.
Das fuehrt jetzt aber vom eigentlichen Thema weg. Im Prinzip war ja die Kritik des Verfassungsgerichtshofs, dass die Bestimmungen nicht konkret genug waren, oder im Fall der Ladenflaeche die Willkuer (ich kann den Grund dahinter verstehen, aber das war halt nicht gesetzlich abgedeckt und hatte nichts mit Gesundheitsschutz zu tun). Die heutigen Massnahmen sind weitaus punktgenauer, aber wohl auch deshalb, weil jetzt anhand ausreichender Testkapazitaeten gezieltere Massnahmen getroffen werden koennen, was zu Beginn der Krise gar nicht moeglich war.