(24-07-2020, 19:00)Ulan schrieb: Was ein Verfassungsgerichtshof tut und was nicht, hat Bion schon angesprochen. Gesetze erlaesst er jedenfalls keine. Er hat sich auch nicht darum zu kuemmern, einen "effektiven Schutz der Bevoelkerung" zu gewaehrleisten. Das ist auch gar nicht seine Kompetenz, in beiderlei Bedeutung des Wortes.
Dennoch ist er mit seinen Sprüchen im Spannungsfeld zwischen alten verfassungsrechtlichen Normen und heutigen Problemen*, die bei der Erstellung der Verfassung niemand vorhersehen konnte.
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*) Demonstrationen sind durch das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht (österr. Staatsgrundgesetz 1867) geschützt. In Seuchenzeiten sind aber Menschenansammlungen ein erhebliches Risiko! Was nun ?
Und viele andere Beispiele