(21-07-2020, 18:50)Ulan schrieb: ist festgelegt, dass der Wille der Mehrheit nicht beachtet werden darf, wenn er bestimmte Grundprinzipien verletzt.
Es gibt kein Grundrecht zum rennfahren

(21-07-2020, 19:29)Ulan schrieb: . . . wenn daran nicht in den meisten Faellen Familien und oft genug auch Kinder dranhaengen . . .
Wenn ein 20-jähriger Autorennfahrer zum Krüppel wird, haben seine Eltern einen schweren Schaden.
Familiär und ideell (weil es der Sohn ist) - und finanziell (weil sie ihn erhalten und pflegen müssen, und er wird ihnen im Alter keine Stütze sein sondern eine Last)
Und der Allgemeinheit fällt er auch schwer zur Last (ähnlich wie verantwortungslose Tourengeher, die sich bei Lawinengefahr leichtfertig in Gefahr begeben und dann eine teure Rettung verursachen).
Bei einem Querschnittsgelähmten Rennfahrer wird es hundert mal so teuer, weil er das ganze Leben lang von der Allgemeinheit erhalten und gepflegt werden muß, und die Operationskosten und vielen Spitalsaufenthalte kommen auch noch dazu.