04-06-2020, 20:42
(14-05-2020, 12:26)Ulan schrieb: Da muss ich jetzt ueber die Diskussionen schmunzeln, die ich ueber die Ethik davon gefuehrt habe, dass man ein Kulturgut zerstoert (die Maske), um mit geringer Wahrscheinlichkeit ein anderes Kulturgut zu finden.
Keine Sorge, im Zweifelsfalle wuerde Sie ein guter Strafverteidiger da raus pauken, selbst wenn Sie die Maske höchstpersönlich zertrümmert haetten.
Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz: Wer ein niederes Rechtsgut (die Mummy-Maske) verletzt, um ein hoeheres (die wertvollen Papyri) zu besitzen, geht nach 34/35 StGB im leicht zu konstruierenden Notstand straffrei aus ?.
MfG