16-04-2020, 15:30
(16-04-2020, 13:43)Sinai schrieb: der STANDARD schreibt:
"Er trägt die Verantwortung und muss darauf achten, dass bei der Eindämmung des Virus keine überbordenden Maßnahmen gesetzt werden, die den Rechtsstaat außer Kraft setzen könnten."
Das ist schlecht formuliert.
Die getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, "den Rechtsstaat" außer Kraft zu setzen. Sie schränken vorübergehend Grundrechte ein. Ob das verhältnismäßig gewesen war, wird vom Verfassungsgericht beurteilt werden, wie das in einem Rechtsstaat vorgegeben ist.
In Ungarn ist das nicht mehr der Fall, was dich offensichtlich nicht kümmert.
MfG B.