(08-04-2020, 23:18)Sinai schrieb: Da hätte schon der Nationalrat ein Gesetz beschließen müssen - ein ministerieller Erlass ist allzu bequem und ein untaugliches Mittel für so was
Blöd bei alldem ist nur, dass ein Verfassungsrechtler kein Virologe und kein Epidemiologe ist ...
und die Minister allesamt auch nichts davon verstehen, so dass sie sich bei ihren derzeitigen Erlässen ganz auf die fachspezifischen Ratschläge jener Wissenschaftler verlassen müssen, die wirklich was von Viren, Epidemien und Pandemien verstehen. Diese sagen.. dass man es derzeit nicht riskieren könne, für Ostern einen Ausnahme-Erlass bezügliche der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen zu erlassen.
Jetzt, wo noch die allermeisten Symptomfreien überhaupt nicht von den Nichtinfizierten zu unterscheiden sind, aber dennoch viele andere Menschen mit dem Virus infizieren können.. weil auch eine symptomfreie Infektion 10-20 Tage .. und oft gar noch länger dauert... wäre solch ein ministerieller Ausnahmerlass für Ostern ein sehr dumme Sache.
Wer würde dann die Verantwortung übernehmen.. wenn sich das Virus nachher erst so richtig über die ganze Bevölkerung ausbreitet. Dieser dreimal schlaue Verfassungsrechtler doch ganz bestimmt nicht.. oder?
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........