(05-04-2020, 01:08)Sinai schrieb: ..., dass dutzende Bestrafte das Höchstgericht anrufen, dann wird das eine Lawine, ein Dammbruch sein. Für Anwälte ein gutes Geschäft,...
Hier sprechen wieder einmal Ahnungslosigkeit und Unverstand.
Urteilsverfassungsbeschwerden sind nach österreichischem Verfassungsrecht nicht möglich.
Möglich ist die Gesetzesbeschwerde einer am Verfahren beteiligten Partei. Wenn die Prüfung einer Norm auf behauptete Verfassungswidrigkeit einmal eingebracht ist, sind weitere Beschwerden in derselben Sache nicht zulässig.
(05-04-2020, 01:08)Sinai schrieb: Wäre ich Höchstrichter, würde ich mir diesen ganzen Kleinmist dadurch vom Halse schaffen, dass ich eine Art "Generalamnestie" mache. Das heißt, einen gleichlautenden Schimmelbrief an alle Beschwerdeführer
Allen Beschwerdeführern recht geben und alle Strafen aufheben.
Ja, das würde gut zu dir passen.
Einer solchen Vorgangsweise stehen nicht nur Verfahrensbestimmungen entgegen, sie würden der Idee nach auch den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen.
Aber gottseidank bist du weder Jurist noch Höchstrichter.
MfG B.