(05-04-2020, 00:49)Ulan schrieb: . . . die Regierung begibt sich hier auf duennes Eis und riskiert eine Verfassungsklage.
Eine ???
Oder vielleicht zehntausend, oder wer weiss wie wiel
Wenn Herr Meier den Schlüsselbund samt Schlüsselanhänger zu Hause vergessen hat (weil er ja gewohnheitsmäßig wegen der überhandnehmenden Taschendiebe ohne Schlüssel auf den Markt geht) und dann für seine Vergesslichkeit eine saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommt - und er aus den kritischen Medien (elektronischer Standard) erfährt, dass dutzende Bestrafte das Höchstgericht anrufen, dann wird das eine Lawine, ein Dammbruch sein. Für Anwälte ein gutes Geschäft, an anwaltlicher Vertretung wird es nicht liegen.
Die österreichischen Höchstgerichte öffentlichen Rechts (VwGH, VfGH) werden dann bergeweise Beschwerden abzuarbeiten haben, für das, was Politiker fabrizierten
Wäre ich Höchstrichter, würde ich mir diesen ganzen Kleinmist dadurch vom Halse schaffen, dass ich eine Art "Generalamnestie" mache. Das heißt, einen gleichlautenden Schimmelbrief an alle Beschwerdeführer

Allen Beschwerdeführern recht geben und alle Strafen aufheben.
Bürger und Innen heute 2020 mittels "Erlass" gängeln zu wollen, ist operettenhaft
(05-04-2020, 00:58)Ulan schrieb: Ziel der Massnahme ist uebrigens, dass die Quarantaene gelockert werden kann, ohne den Ueberblick zu verlieren. Langsam waechst naemlich die Angst, dass die wirtschaftlichen Schaeden unbezahlbar werden.
Mit Maßnahmen à la Bürgerschreck (Erlaß) sollte man dennoch nicht operieren