Nun, wenn das verfassungswidrig ist, wird schon jemand gegen den Erlass klagen. Oesterreich ist ja immer noch ein Rechtsstaat. Dass Beamte im Prinzip dem Staat "gehoeren" und dieser weitgehende Weisungsbefugnisse hat, ist auch in Deutschland so. Das ist halt die Kehrseite ihrer vielen Privilegien.
Es gibt auch noch andere Vorschlaege, z.B., eine bewegungsueberwachende Pflicht-App fuer alle Buerger, die lueckenlos alle ihrer Kontakte aufzeichnet, wie sie die ÖVP will (spezielle Schluesselanhaenger als Pflicht fuer Nicht-Smartphone-Besitzer). Zumindest will das der Innenminister, aber die Gruenen werden das wohl zu verhindern wissen.
Im Endeffekt ist der Rechtsweg aber immer offen, zumindest bei Verfassungsverstoessen.
Es gibt auch noch andere Vorschlaege, z.B., eine bewegungsueberwachende Pflicht-App fuer alle Buerger, die lueckenlos alle ihrer Kontakte aufzeichnet, wie sie die ÖVP will (spezielle Schluesselanhaenger als Pflicht fuer Nicht-Smartphone-Besitzer). Zumindest will das der Innenminister, aber die Gruenen werden das wohl zu verhindern wissen.
Im Endeffekt ist der Rechtsweg aber immer offen, zumindest bei Verfassungsverstoessen.

