Darum geht es doch gar nicht.
Der Sachverhalt ist der folgende:
Wenn die österreichische Bundesregierung eine (vielleicht sogar sehr notwendige) Maßnahme setzen will, dann sollte sie so viel Eier in der Hose haben, dies im verfassungskonformen Weg zu tun.
Eine Verordnung aufgrund eines Gesetzes beschließen - oder falls es kein Geetz gibt das eine solche Verordnung deckt, dem Nationalrat ein entsprechendes Bundesgesetz vorlegen, das eine solche Ermächtigung schafft
Offenbar liebt die österreichische Bundesregierung den Nationalrat wegen der vielen Oppositionsstimmen nicht mehr . . . anders ist es nicht zu erklären, dass sie im kalten Weg (am Nationalrat vorbei) einen "Erlass" formuliert . . . einen Erlass !
1847 lässt grüßen
Das ist eine Weisung des Ministers an "seine" Beamten im Ministerium.
Die betreffenden Beamten sind daran gebunden, aber nicht der Bürger !
Gegen einen Erlass gibt es nämlich kein Rechtsmittel. Und verstößt somit auf das verfassungsmäßig gewährleistete "Recht auf den gesetzlichen Richter".
Der Betroffene (der Bestrafte) kann nicht nach dem Instanzenzug den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof anrufen. (Weil vielleicht die Strafhöhe nach Ansicht des Bestraften zu hoch bemessen war) Dieses verfassungsmäßig gewährleistete Recht ist ihm verwehrt !
Dass dies verfassungswidrig ist, am Verfassungsgerichtshof vorbei zu regieren, ist wohl klar.
Professor Funk und der Standard sind keine lächerlichen "Prinzipienreiter", sondern Wächter der Demokratie
Dass man da wachsam sein muss, ist ja wohl jedem klar
Der Sachverhalt ist der folgende:
Wenn die österreichische Bundesregierung eine (vielleicht sogar sehr notwendige) Maßnahme setzen will, dann sollte sie so viel Eier in der Hose haben, dies im verfassungskonformen Weg zu tun.
Eine Verordnung aufgrund eines Gesetzes beschließen - oder falls es kein Geetz gibt das eine solche Verordnung deckt, dem Nationalrat ein entsprechendes Bundesgesetz vorlegen, das eine solche Ermächtigung schafft
Offenbar liebt die österreichische Bundesregierung den Nationalrat wegen der vielen Oppositionsstimmen nicht mehr . . . anders ist es nicht zu erklären, dass sie im kalten Weg (am Nationalrat vorbei) einen "Erlass" formuliert . . . einen Erlass !
1847 lässt grüßen
Das ist eine Weisung des Ministers an "seine" Beamten im Ministerium.
Die betreffenden Beamten sind daran gebunden, aber nicht der Bürger !
Gegen einen Erlass gibt es nämlich kein Rechtsmittel. Und verstößt somit auf das verfassungsmäßig gewährleistete "Recht auf den gesetzlichen Richter".
Der Betroffene (der Bestrafte) kann nicht nach dem Instanzenzug den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof anrufen. (Weil vielleicht die Strafhöhe nach Ansicht des Bestraften zu hoch bemessen war) Dieses verfassungsmäßig gewährleistete Recht ist ihm verwehrt !
Dass dies verfassungswidrig ist, am Verfassungsgerichtshof vorbei zu regieren, ist wohl klar.
Professor Funk und der Standard sind keine lächerlichen "Prinzipienreiter", sondern Wächter der Demokratie
Dass man da wachsam sein muss, ist ja wohl jedem klar

