06-02-2020, 17:12
Hallo willkommen Albstreuner, viel Spaß mit uns!
Die Aussage von mir, die du zitiert hast, habe ich im Zuge einer Antwort zu einer anderen Aussage (von Ulan) gemacht und betrifft mein Denken im allgemeinem. Die Aussage/Zitat war nicht bezogen auf dieses Thema.
Aber in deinem gedachten Sinne hast du recht, es gibt viele Menschen die bezüglich des Organspender-Thema das Gleiche denken und wollen wie ich, OB diese Menschen so denken wie ich, bezweifle ich sehr stark.
JEDE Form der Pflicht, die dazu verpflichtet = zwingt, sagen zu müssen, dass man keine Organe spenden will, ist widernatürlich und darf nicht sein. Der Körper ist grundsätzlich und ausschließlich das alleinige Eigentum des jeweiligen Menschen und weder Allgemeingut noch Staatseigentum über das der Staat Gesetze erlassen darf. Es hat auch keine andere Person das Recht für seinen Nächsten Entscheidungen/Aussagen zu fällen/treffen.
Vollständige rationale Überlegungen schließen die Fragen, die Gläubige haben ein.
UND zur Vollständigkeit rationaler Überlegung beachten Vernünftige den natürlichen Grundzustand des Menschen.
Dieser rationale und natürliche Grundzustand ist, von Natur aus kein Spender zu sein. Die Natur hat Organspende nicht vorgesehen, darum werden Organe abgestoßen.
Gerade das Nachdenken über den eigenen Tod, kann die Entscheidungsunfähigkeit auslösen.
Also selbst mit intensiver Auseinandersetzung, kann die Entscheidungsunfähigkeit bestehen bleiben und sogar entstehen. Das Gesetz tut diesen Menschen Unrecht an.
In der ersten Überlegung, kann es auch sein, dass man dazu geneigt ist z.B. aus ethisch-moralischen Gründen zu denken, man müsse seine Organe seinem kranken Nächsten spenden, aber dies ist eine Verdrehung der ganzen Wahrheit/Tatsache, denn es ist für die andere Seite ebenso unethisch und unmoralisch, wenn erwartet wird, dass sie ihre Organe automatisch zu spenden haben, wenn sie keinen Widerspruch einlegen.
Niemand darf erwarten, dass der Nächste seine Organe für den kranken Nächsten per Gesetz automatisch spenden soll.
Das Organspendergesetz (Widerspruchslösung) ist unethisch und unmoralisch und menschenunwürdig.
Würden die Menschen, die diese Idee hatten, vollständig und rational darüber nach gedacht haben, so hätten sie erkennen müssen, dass ein Zusammenhang mit dem Glauben besteht und es daher Unvereinbarkeiten gibt.
Das Organspendergesetz (Widerspruchslösung) beachtet diesen Zusammenhang nicht, im Gegenteil das Gesetz missachtet diesen Zusammenhang.
Die Widerspruchslösung bevormundet, indem das Gesetz die natürliche Ordnung aushebelt und der Mensch sein Naturrecht erst wieder einfordern muss. Das Gesetz stellt sich überd ie Natur. Das darf nicht sein.
Das ist ein Naturzustand, eine Grundlage/Fundament, der freilich gegeben sein müss, da es kein Sein ohne Ordnung gibt. Jeder Mensch folgt also in ERSTER LINIE dieser grundlegenden Ordnung.
Wie kommst du auf diesem Irrtum, dass diese Grundlagenordnung eine Bevormundung ist?
Der Natur-GRUND-Zustand "kein Organspender“ ist eine Grund-Einstellung der Natur und die ist das Beste, weil diese G-Einstellung erstmal grundsätzlich für alle passt UND nur alle die es anders wollen, handeln müssen.
Das was für alle GUT ist, ist ein funktionierede Grundlage. Optimierungen und individualle Wünschen kommen NACH der Grundordnung, sie dürfen die G-Ordnung niemals ersetzen!
Die Grundordnung ist für alle das Beste, weil die Nichtspender NICHTS machen müssen und die, die etwas anderes WOLLEN, etwas tun MÜSSEN, WEIL sie etwas WOLLEN, was die Natur nicht vorgesehen hat, aber durch den Menschen möglich geworden ist.
JEDEM Sonder-WILLE folgt ein MUSS, von Seitens dessen der das Besondere will! Das Organspendergesetz aber, sorgt dafür, dass jene die Spender sein wollen NICHTS tun müssen. Damit handelt das Gesetz GEGEN ein Grundprinzip.
Alle Naturwillen sind Selbstverständlichkeiten. Grundbedürfniss usw., sind keine freien Willen, sondern NOTWENDIGKEITEN.
Alles was von Natur aus seine Grundeinstellung/Anfangspunkt hat ist die Folge einer natürlichen Grundordnung.
Das Widerspruchslösung-Organspendergesetz hebelt die natürliche Ordnung aus.
Das Nichtspendersein ist also keine Bevormundung, sondern die natürliche Grund-Ordnung, oder anders ausgedrückt, es ist die Natureinstellung, der Startpunkt, Anfangspunkt, Fundament, Istzustand, ein so ist es von Natur aus.
Ein Mensch der keine Entscheidung treffen möchte ist FREI solange es dieses Gesetz nicht gibt.
In dieser Sache, hat der Gesetzgeber absolut kein Recht ein Gesetz zu erlassen. Vor allem in Zeiten sozialer Ungleichheit!
Der Körper von vielen Arbeitern wird bereits zu Lebenszeit ausgebeutet und die Arbeiter bekommen nur einen Mindestlohn, der nicht zum würdigen Leben ausreicht.
Wenn der Gesetzgeber eine Art Einheitsdenken herstellen WILL, dann MUSS der Gesetzgeber zuerst mal dafür sorgen, dass JEDER Arbeiter mit seinem Körper genug Einkommen erwirtschaften kann!
Jeder Mensch hat nur 1 Körper UND jeder Mensch hat nur 24 Stunden pro Tag Lebenszeit!
Der Mindestlohn ist ein Arbeitslohn bezogen auf die Arbeitszeit die Lebenszeit IST.
Solange Arbeiter minderwertig bezahlt werden, IST das Organspendergesetz nicht nur widernatürlich sonder nauch die Spitze der Ausbeutung.
Der Mensch ist gegenwärtig also der staatlich erlaubten Ausbeutung unterworfen. Egal welche Entscheidungen der Bürger trifft, der Gesetzgeber bestimmt das Leben und je nach dem wie unvernünftig der Gesetzgeber ist, desto mehr Bürger leiden unter den Gesetzen.
Allein mit diesem Denken kommt man schon vom besten Weg ab und kann den besseren Weg nicht mehr sehen.
Kein einziger Schaden ist tollerierbar!
Aber die Frage nach den Schäden steht nicht an der ersten Stelle. An erster Stelle steht die Naturfunktion! Da die Organe abgestoßen werden, wenn der Mensch nicht mit Medikamenten eingreift, lautet die Naturfunktion: JEDER Mensch ist von Grund auf kein Spender.
Das Gesetz ist also von GRUND AUF falsch, weil es gegen die Ordnung verstößt.
Es muss also noch nicht einmal ein Schaden entstehen, ist schon klar, dass das Gesetz falsch ist.
Alles was von vorneherein schon falsch ist, kann zwar gut gehen (Zeitlang), muss aber nicht gut gehen.
Schäden und Risiken:
Psychisches Leid. Entscheidungsdruckleid. Höllische Schmerzen bei der Organentnahme. Die Seele könnte verwirrt werden und ein erdgebundener Geist werden.
Jeder kleinste Schaden, der durch ein Gesetz entsteht ist NICHT tolerierbar!
Wenn der Gesetzgeber auch nur einen Schaden tolleriert, dann beweist dies, dass der Gesetzgeber menschenunwürdig denkt und ist.
Es gibt immer EINE Grund-Lösung, die FÜR ALLE gut ist.
Diese Lösungen müssen nur gewollt sein! Kein einziger Wille geht OHNE MUSS in Erfüllung.
Wer mehr Organe will, muss zuerst mal SELBST nach ALLEN zur Verfügung stehenden guten Wegen suchen.
Der Weg ist das Ziel! Es gibt 3 Wege, den guten, den bösen und den besten Weg.
ALLE die mehr Organe wollten, waren VIEL ZU NACHLÄSSIG, schlampig und haben so gut wie NICHTS mitgedacht. Diese Menschen haben KEINE vollständigen rationalen Überlgungen gemacht. Und nun, sollen, wegen diesen Menschen alle Menschen Organe spenden? Nur weil denen nix besseres einfallen kann, da die nix denken wollen?
Soll man deren Nichtdenken wirklich auch noch unterstützen, indem man ihrem Willen nach geht und zu dem Unfug JA sagt? Sorry, NEIN! Wenn die was wollen, dann müssen die sich MÜHE geben und erst mal alle vernünftigen Weg gehen.
Entscheidungsfähige:
Keine Konsequenzen, außer die möglichen höllischen Schmerzen bei der Organentnahmen. Des weiteren müssen die keinen Finger krum machen, um ihren Sonderwunsch zu äußeren und so wird deren Faulheit per Gesetz unterstützt, weil man ja deren Organe will.
Entscheidungsunfähige:
Konsequenzen sind eine lebenslange psychische Belastung durch den Entscheidungsdruck!
Sie müssen sich daher zwangsweise als Nichtspender registrieren lassen, um wenigstens auf der sicheren Seite zu sein. Denn die sichere Seite ist dies, da dies ja der NATUR nach so ist.
Entscheidungsunwillige:
Keine Konsequenzen, sie haben keinen Grund sich zu entscheiden und werden sich entweder als Nichtspender oder Spender registrieren lassen. Alle die von der Gesellschaft missachtet werden, werden dieser ausbeuterischen Gesellschaft ihre Organe nicht zur Verfügung stellen, denn sie würden sich ja sonst gänzlich und dies auch noch freiwillig ausbeuten lassen. Einer Gesellschaft die Armut tolleriert, geben sie ihre Organe nicht. Da es immer mehr Arbeiten gibt, die minderwertig entlohnt werden und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht, werden die Zahlen der Nichtspender steigen.
Freiheit beinhaltet die Freiheit unwillig zu sein.
Wenn der Mensch entscheidungsunwillig ist aber fähig ist sich zu entscheiden, dann FEHLT ihm der gute Grund.
Der fehlende Grund ist auch ein guter Grund unwillig zu sein.
Bezogen auf dieses Thema, ist das vielleicht die fehlende Beziehung zu den Empfängern. Ich denken, dass in Sache Organspende sowieso die Beziehungs-Seite fehlt und es deshalb nicht so viele Spender gibt. Die emotionale Seite allein reicht hier nicht.
Es gibt vieles das nur dann funktioniert, wenn eine Beziehung da ist.
Beziehungen sind immer ein Beweggrund. Es kann sich mehr bewegen, wenn eine Beziehung vorhanden ist.
Der Schaden ist das LEID, welches VOR der Organentnahme da.
Die Psyche leidet! Der Entscheidungsdruck ist eine psychische Belastung!
Die erfasste Problematik ist ein Grund sich nicht entscheiden zu können! UND sie führt zu psychischem Leiden.
Schäden aus der Sicht der Seele:
Die Seele irrt als erdgebundener Geist umher.
Die Seele kann nicht weiter ins Licht gehen, wenn ein Teil/Teile des Körpers noch lebendig gehalten werden und kann erst mit dem Tod des Empfängers oder dem Absterben der Organe ins Licht gehen.
Die Seele ist an das Leben des Empfänger gebunden.
Vielleicht werden Daten ausgetauscht und die gute Seele leidet im Körper eines rassistschen Menschen oder einem der es z.B. okay findet das Menschen mit Mindestlohn eine unwürdige Rente bekommen.
Was ist wenn es dir gebilligt wurde nicht an das Weiterleben zu glauben?
Wie könnte dies deiner logischen Betrachtung nach möglich sein?
Was muss gegeben sein, damit du nicht an das Weiterleben glauben KANNST? < Bitte beantworte diese Frage auf alle Fälle!
Und was wenn es eine übergeordnete Funktion gibt, die die Menschheit nur nicht kennt?
Man kann nicht ausschließen, dass eine geistige Welt gibt! Man kann nicht wissen ob die am Leben erhaltenen Organe des Verstorbenen, die Seele des Verstorbenen am weitergehen hindern.
Es ist niederträchtig und gemein, wenn der Gesetzgeber es sich erlaubt, dies einfach OHNE Beweise auszuschließen! Und da es hierzu keine Beweise gibt, ist das Gesetz das unvernünftigste Gesetz, welches Menschen hervorgebracht haben.
Grundsätzlich müssen zuerst ALLE vernünftigen Maßnahmen ergriffen werden, wenn man ein vernünftiger Mensch sein will. Und wenn ein Gesetzgeber auch vernünftig sein will, muss er auch zuerst alle vernünftigen Handlungen/Maßnahmen ergreifen.
Dies wurde in der Vergangenheit NICHT gemacht. DENN die freiwilligen Spender hatten bislang nur ein lumpiges Stück Papier, welches sie als Spender ausgewiesen hat.
Wie kann man erwarten, dass mit einer derartigen lumpigen Methode alle freiwilligen Spender zu finden sind? Die bisherige Methode ist schlicht und einfach eine schlampige Herangehensweise und daher absolut unbrauchbar, wenn man wirklich mehr Organe will.
Alle die mehr Organe wollen, haben kläglich versagt, SIE waren zu faul, um ein Registrierungssystem der Freiwilligen zu erschaffen.
Das System war bisher viel zu schlampig/lumpig!
Wer mehr Organe WILL, MUSS sich zuerst selbst darum kümmern und alle vernünftigen Möglichkeiten nutzen.
Der Wille, kein Organspender zu sein, muss nicht geäußert werden, wenn alles der Naturordnung folgt.
Das Organspendergesetz setzt die Ordnung der Natur außer Kraft.
Es gibt immer eine Lösung, die ALLEN Menschen GERECHT kommt.
Diese Lösungen bedingen aber wahrlich logisches = realistisches Denken.
Gesetze die die Ordnung der Natur außer Kraft setzen, folgen den Willen derer Menschen, die NICHT an alle Menschen wohl im Sinn haben.
Alle Politiker, die dieses Gesetz erlassen haben, haben sich über die Natur gestellt und erniedrigen die Naturordnung.
DAS Organspendergesetz hat kein Naturrecht bestehen zu dürfen.
Das Natur-RECHT besteht OHNE Gesetz.
Mit dem Gesetz wird der Bürger gezwungen sein Naturrecht einzufordern und das darf nicht sein.
Kein menschengemachtes Gesetz darf über dem Naturordnungsgesetz des Körpers gestellt werden.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb:(05-02-2020, 11:57)Adamea schrieb: Ich denke NICHT wie ihr und werde NIE SO WIE ihr denken. Ich werde meine Denkweise nicht aufgeben.Ja, das ist Dein gutes Recht.
Und weil es ganz offenbar viele gibt, die so denken wie Du, wird es auch auf absehbare Zeit keine Organspendepflicht geben, sondern möglicherweise eine Pflicht, sich im Falle der Ablehnung bewusst dagegen zu entscheiden.
Die Aussage von mir, die du zitiert hast, habe ich im Zuge einer Antwort zu einer anderen Aussage (von Ulan) gemacht und betrifft mein Denken im allgemeinem. Die Aussage/Zitat war nicht bezogen auf dieses Thema.
Aber in deinem gedachten Sinne hast du recht, es gibt viele Menschen die bezüglich des Organspender-Thema das Gleiche denken und wollen wie ich, OB diese Menschen so denken wie ich, bezweifle ich sehr stark.
JEDE Form der Pflicht, die dazu verpflichtet = zwingt, sagen zu müssen, dass man keine Organe spenden will, ist widernatürlich und darf nicht sein. Der Körper ist grundsätzlich und ausschließlich das alleinige Eigentum des jeweiligen Menschen und weder Allgemeingut noch Staatseigentum über das der Staat Gesetze erlassen darf. Es hat auch keine andere Person das Recht für seinen Nächsten Entscheidungen/Aussagen zu fällen/treffen.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Und hier wären wir dann bei dem (aus meiner Sicht!) einzigen Bedenkenswerten Deiner Argumente: nämlich die Entscheidungsunfähigkeit.
Es scheint tatsächlich viele Menschen zu geben, die nicht fähig oder willig sind, rational über den eigenen Tod nachzudenken bzw. über das, was damit im Zusammenhang steht.
Vollständige rationale Überlegungen schließen die Fragen, die Gläubige haben ein.
UND zur Vollständigkeit rationaler Überlegung beachten Vernünftige den natürlichen Grundzustand des Menschen.
Dieser rationale und natürliche Grundzustand ist, von Natur aus kein Spender zu sein. Die Natur hat Organspende nicht vorgesehen, darum werden Organe abgestoßen.
Gerade das Nachdenken über den eigenen Tod, kann die Entscheidungsunfähigkeit auslösen.
Also selbst mit intensiver Auseinandersetzung, kann die Entscheidungsunfähigkeit bestehen bleiben und sogar entstehen. Das Gesetz tut diesen Menschen Unrecht an.
In der ersten Überlegung, kann es auch sein, dass man dazu geneigt ist z.B. aus ethisch-moralischen Gründen zu denken, man müsse seine Organe seinem kranken Nächsten spenden, aber dies ist eine Verdrehung der ganzen Wahrheit/Tatsache, denn es ist für die andere Seite ebenso unethisch und unmoralisch, wenn erwartet wird, dass sie ihre Organe automatisch zu spenden haben, wenn sie keinen Widerspruch einlegen.
Niemand darf erwarten, dass der Nächste seine Organe für den kranken Nächsten per Gesetz automatisch spenden soll.
Das Organspendergesetz (Widerspruchslösung) ist unethisch und unmoralisch und menschenunwürdig.
Würden die Menschen, die diese Idee hatten, vollständig und rational darüber nach gedacht haben, so hätten sie erkennen müssen, dass ein Zusammenhang mit dem Glauben besteht und es daher Unvereinbarkeiten gibt.
Das Organspendergesetz (Widerspruchslösung) beachtet diesen Zusammenhang nicht, im Gegenteil das Gesetz missachtet diesen Zusammenhang.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass diese Menschen durch eine Widerspruchslösung bevormundet werden.
Die Widerspruchslösung bevormundet, indem das Gesetz die natürliche Ordnung aushebelt und der Mensch sein Naturrecht erst wieder einfordern muss. Das Gesetz stellt sich überd ie Natur. Das darf nicht sein.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Aber die Festlegung, dass jeder Mensch grundsätzlich erst mal kein Organspender ist, ist ja im Grunde genommen auch eine Bevormundung.
Das ist ein Naturzustand, eine Grundlage/Fundament, der freilich gegeben sein müss, da es kein Sein ohne Ordnung gibt. Jeder Mensch folgt also in ERSTER LINIE dieser grundlegenden Ordnung.
Wie kommst du auf diesem Irrtum, dass diese Grundlagenordnung eine Bevormundung ist?
Der Natur-GRUND-Zustand "kein Organspender“ ist eine Grund-Einstellung der Natur und die ist das Beste, weil diese G-Einstellung erstmal grundsätzlich für alle passt UND nur alle die es anders wollen, handeln müssen.
Das was für alle GUT ist, ist ein funktionierede Grundlage. Optimierungen und individualle Wünschen kommen NACH der Grundordnung, sie dürfen die G-Ordnung niemals ersetzen!
Die Grundordnung ist für alle das Beste, weil die Nichtspender NICHTS machen müssen und die, die etwas anderes WOLLEN, etwas tun MÜSSEN, WEIL sie etwas WOLLEN, was die Natur nicht vorgesehen hat, aber durch den Menschen möglich geworden ist.
JEDEM Sonder-WILLE folgt ein MUSS, von Seitens dessen der das Besondere will! Das Organspendergesetz aber, sorgt dafür, dass jene die Spender sein wollen NICHTS tun müssen. Damit handelt das Gesetz GEGEN ein Grundprinzip.
Alle Naturwillen sind Selbstverständlichkeiten. Grundbedürfniss usw., sind keine freien Willen, sondern NOTWENDIGKEITEN.
Alles was von Natur aus seine Grundeinstellung/Anfangspunkt hat ist die Folge einer natürlichen Grundordnung.
Das Widerspruchslösung-Organspendergesetz hebelt die natürliche Ordnung aus.
Das Nichtspendersein ist also keine Bevormundung, sondern die natürliche Grund-Ordnung, oder anders ausgedrückt, es ist die Natureinstellung, der Startpunkt, Anfangspunkt, Fundament, Istzustand, ein so ist es von Natur aus.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Ein Mensch, der keine Entscheidung treffen möchte, unterwirft sich nach gegenwärtigem Recht also auch einer Entscheidung, die der Gresetzgeber für ihn trifft.
Ein Mensch der keine Entscheidung treffen möchte ist FREI solange es dieses Gesetz nicht gibt.
In dieser Sache, hat der Gesetzgeber absolut kein Recht ein Gesetz zu erlassen. Vor allem in Zeiten sozialer Ungleichheit!
Der Körper von vielen Arbeitern wird bereits zu Lebenszeit ausgebeutet und die Arbeiter bekommen nur einen Mindestlohn, der nicht zum würdigen Leben ausreicht.
Wenn der Gesetzgeber eine Art Einheitsdenken herstellen WILL, dann MUSS der Gesetzgeber zuerst mal dafür sorgen, dass JEDER Arbeiter mit seinem Körper genug Einkommen erwirtschaften kann!
Jeder Mensch hat nur 1 Körper UND jeder Mensch hat nur 24 Stunden pro Tag Lebenszeit!
Der Mindestlohn ist ein Arbeitslohn bezogen auf die Arbeitszeit die Lebenszeit IST.
Solange Arbeiter minderwertig bezahlt werden, IST das Organspendergesetz nicht nur widernatürlich sonder nauch die Spitze der Ausbeutung.
Der Mensch ist gegenwärtig also der staatlich erlaubten Ausbeutung unterworfen. Egal welche Entscheidungen der Bürger trifft, der Gesetzgeber bestimmt das Leben und je nach dem wie unvernünftig der Gesetzgeber ist, desto mehr Bürger leiden unter den Gesetzen.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Ich stelle mich einfach mal auf die Seite der Konservativen und sage: Wer die bestehende Rechtsnorm verändern möchte, muss nachweisen, dass die damit verbundenen Risiken und zu erwartenden Schäden tolerierbar sind.
Allein mit diesem Denken kommt man schon vom besten Weg ab und kann den besseren Weg nicht mehr sehen.
Kein einziger Schaden ist tollerierbar!
Aber die Frage nach den Schäden steht nicht an der ersten Stelle. An erster Stelle steht die Naturfunktion! Da die Organe abgestoßen werden, wenn der Mensch nicht mit Medikamenten eingreift, lautet die Naturfunktion: JEDER Mensch ist von Grund auf kein Spender.
Das Gesetz ist also von GRUND AUF falsch, weil es gegen die Ordnung verstößt.
Es muss also noch nicht einmal ein Schaden entstehen, ist schon klar, dass das Gesetz falsch ist.
Alles was von vorneherein schon falsch ist, kann zwar gut gehen (Zeitlang), muss aber nicht gut gehen.
Schäden und Risiken:
Psychisches Leid. Entscheidungsdruckleid. Höllische Schmerzen bei der Organentnahme. Die Seele könnte verwirrt werden und ein erdgebundener Geist werden.
Jeder kleinste Schaden, der durch ein Gesetz entsteht ist NICHT tolerierbar!
Wenn der Gesetzgeber auch nur einen Schaden tolleriert, dann beweist dies, dass der Gesetzgeber menschenunwürdig denkt und ist.
Es gibt immer EINE Grund-Lösung, die FÜR ALLE gut ist.
Diese Lösungen müssen nur gewollt sein! Kein einziger Wille geht OHNE MUSS in Erfüllung.
Wer mehr Organe will, muss zuerst mal SELBST nach ALLEN zur Verfügung stehenden guten Wegen suchen.
Der Weg ist das Ziel! Es gibt 3 Wege, den guten, den bösen und den besten Weg.
ALLE die mehr Organe wollten, waren VIEL ZU NACHLÄSSIG, schlampig und haben so gut wie NICHTS mitgedacht. Diese Menschen haben KEINE vollständigen rationalen Überlgungen gemacht. Und nun, sollen, wegen diesen Menschen alle Menschen Organe spenden? Nur weil denen nix besseres einfallen kann, da die nix denken wollen?
Soll man deren Nichtdenken wirklich auch noch unterstützen, indem man ihrem Willen nach geht und zu dem Unfug JA sagt? Sorry, NEIN! Wenn die was wollen, dann müssen die sich MÜHE geben und erst mal alle vernünftigen Weg gehen.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Und hier müssen wir nun eine Fallunterscheidung machen: Konsequenzen für Entscheidungsfähige, für Entscheidungsunfähige und für Entscheidungsunwillige.
Entscheidungsfähige:
Keine Konsequenzen, außer die möglichen höllischen Schmerzen bei der Organentnahmen. Des weiteren müssen die keinen Finger krum machen, um ihren Sonderwunsch zu äußeren und so wird deren Faulheit per Gesetz unterstützt, weil man ja deren Organe will.
Entscheidungsunfähige:
Konsequenzen sind eine lebenslange psychische Belastung durch den Entscheidungsdruck!
Sie müssen sich daher zwangsweise als Nichtspender registrieren lassen, um wenigstens auf der sicheren Seite zu sein. Denn die sichere Seite ist dies, da dies ja der NATUR nach so ist.
Entscheidungsunwillige:
Keine Konsequenzen, sie haben keinen Grund sich zu entscheiden und werden sich entweder als Nichtspender oder Spender registrieren lassen. Alle die von der Gesellschaft missachtet werden, werden dieser ausbeuterischen Gesellschaft ihre Organe nicht zur Verfügung stellen, denn sie würden sich ja sonst gänzlich und dies auch noch freiwillig ausbeuten lassen. Einer Gesellschaft die Armut tolleriert, geben sie ihre Organe nicht. Da es immer mehr Arbeiten gibt, die minderwertig entlohnt werden und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht, werden die Zahlen der Nichtspender steigen.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Wir sind uns sicher einig, dass es für Entscheidungswillige keine Schäden und Risiken gibt, denn sie können frei entscheiden und ihre Entscheidung wird akzeptiert.Zumindest keine die sie mit Sicherheit wissen können.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Betroffene, die entscheidungsfähig aber entscheidungsunwillig sind, können meines Erachtens keinen Verlust individueller Freiheit reklamieren, da sie die ihnen gewährte Entscheidungsfreiheit ja gar nicht nutzen möchten.Du nennst hier eine vierte Gruppe, "entscheidungsfähig aber entscheidungsunwillig"?
Freiheit beinhaltet die Freiheit unwillig zu sein.
Wenn der Mensch entscheidungsunwillig ist aber fähig ist sich zu entscheiden, dann FEHLT ihm der gute Grund.
Der fehlende Grund ist auch ein guter Grund unwillig zu sein.
Bezogen auf dieses Thema, ist das vielleicht die fehlende Beziehung zu den Empfängern. Ich denken, dass in Sache Organspende sowieso die Beziehungs-Seite fehlt und es deshalb nicht so viele Spender gibt. Die emotionale Seite allein reicht hier nicht.
Es gibt vieles das nur dann funktioniert, wenn eine Beziehung da ist.
Beziehungen sind immer ein Beweggrund. Es kann sich mehr bewegen, wenn eine Beziehung vorhanden ist.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Die Widerspruchslösung fordert keine Begründung des Widerspruches!Das wäre ja auch der Gipfel dieser Dummheit.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Übrig bleiben also tatsächlich Entscheidungsunfähige, also Menschen, die auf Grund ihrer mentalen Kapazität objektiv nicht in der Lage sind, die Problematik zu erfassen.
Welchen Schaden haben sie zu befürchten, wenn ihnen nach ihrem Tod Organe entnommen werden?
Der Schaden ist das LEID, welches VOR der Organentnahme da.
Die Psyche leidet! Der Entscheidungsdruck ist eine psychische Belastung!
Die erfasste Problematik ist ein Grund sich nicht entscheiden zu können! UND sie führt zu psychischem Leiden.
Schäden aus der Sicht der Seele:
Die Seele irrt als erdgebundener Geist umher.
Die Seele kann nicht weiter ins Licht gehen, wenn ein Teil/Teile des Körpers noch lebendig gehalten werden und kann erst mit dem Tod des Empfängers oder dem Absterben der Organe ins Licht gehen.
Die Seele ist an das Leben des Empfänger gebunden.
Vielleicht werden Daten ausgetauscht und die gute Seele leidet im Körper eines rassistschen Menschen oder einem der es z.B. okay findet das Menschen mit Mindestlohn eine unwürdige Rente bekommen.
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Das heißt: Ich billige Gläubigen und spirituell Empfänglichen jeder Art das Recht zu, an das Weiterleben einer wie auch immer gearteten Seele zu glauben.
Was ist wenn es dir gebilligt wurde nicht an das Weiterleben zu glauben?
Wie könnte dies deiner logischen Betrachtung nach möglich sein?
Was muss gegeben sein, damit du nicht an das Weiterleben glauben KANNST? < Bitte beantworte diese Frage auf alle Fälle!
Und was wenn es eine übergeordnete Funktion gibt, die die Menschheit nur nicht kennt?
(05-02-2020, 13:40)Albstreuner schrieb: Die Verfügungsmöglichkeit transzendenter Entitäten über Organe in einem toten Körper, können wir aber ausschließen. Stimmst Du mir soweit zu?Nein! Ich weiß zwar nicht genau, was du da meinst, aber ich verstehe den Kern der Sache, den du da ansprichtst.
Man kann nicht ausschließen, dass eine geistige Welt gibt! Man kann nicht wissen ob die am Leben erhaltenen Organe des Verstorbenen, die Seele des Verstorbenen am weitergehen hindern.
Es ist niederträchtig und gemein, wenn der Gesetzgeber es sich erlaubt, dies einfach OHNE Beweise auszuschließen! Und da es hierzu keine Beweise gibt, ist das Gesetz das unvernünftigste Gesetz, welches Menschen hervorgebracht haben.
Grundsätzlich müssen zuerst ALLE vernünftigen Maßnahmen ergriffen werden, wenn man ein vernünftiger Mensch sein will. Und wenn ein Gesetzgeber auch vernünftig sein will, muss er auch zuerst alle vernünftigen Handlungen/Maßnahmen ergreifen.
Dies wurde in der Vergangenheit NICHT gemacht. DENN die freiwilligen Spender hatten bislang nur ein lumpiges Stück Papier, welches sie als Spender ausgewiesen hat.
Wie kann man erwarten, dass mit einer derartigen lumpigen Methode alle freiwilligen Spender zu finden sind? Die bisherige Methode ist schlicht und einfach eine schlampige Herangehensweise und daher absolut unbrauchbar, wenn man wirklich mehr Organe will.
Alle die mehr Organe wollen, haben kläglich versagt, SIE waren zu faul, um ein Registrierungssystem der Freiwilligen zu erschaffen.
Das System war bisher viel zu schlampig/lumpig!
Wer mehr Organe WILL, MUSS sich zuerst selbst darum kümmern und alle vernünftigen Möglichkeiten nutzen.
Der Wille, kein Organspender zu sein, muss nicht geäußert werden, wenn alles der Naturordnung folgt.
Das Organspendergesetz setzt die Ordnung der Natur außer Kraft.
Es gibt immer eine Lösung, die ALLEN Menschen GERECHT kommt.
Diese Lösungen bedingen aber wahrlich logisches = realistisches Denken.
Gesetze die die Ordnung der Natur außer Kraft setzen, folgen den Willen derer Menschen, die NICHT an alle Menschen wohl im Sinn haben.
Alle Politiker, die dieses Gesetz erlassen haben, haben sich über die Natur gestellt und erniedrigen die Naturordnung.
DAS Organspendergesetz hat kein Naturrecht bestehen zu dürfen.
Das Natur-RECHT besteht OHNE Gesetz.
Mit dem Gesetz wird der Bürger gezwungen sein Naturrecht einzufordern und das darf nicht sein.
Kein menschengemachtes Gesetz darf über dem Naturordnungsgesetz des Körpers gestellt werden.

