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Bevormundung/Entmündigung durch Zwangs-Organspendergesetzgesetz
#5
@Adamea:  Vermutlich ist dir durch die Antworten von Ulan und Bion klar geworden, dass von einer Entmündigung nicht die Rede sein kann. Falls du Bions Bewertung "asozial" für Nichtspender zu hart findest, lasse dich doch einmal auf folgendes Gedankenspiel ein: Was sagst du, wenn ein Millionär testamentarisch verfügt, dass sein Körper nach dem Tod zusammen mit einer Million Euro in Scheinen im Krematorium verbrannt wird? Eine solche Wertvernichtung, die in unserem Staat natürlich nicht vollstreckt werden dürfte, würde von dir wahrscheinlich noch viel schärfer als nur mit "asozial" beurteilt werden.

Wenn der Körper eines Hirntoten ohne die mögliche Entnahme dringend benötigter Organe bestattet wird, findet auch eine Wertvernichtung statt. Warum erlaubt das unser Staat? 

Nun kommt doch noch etwas Wasser auf deine Mühle: Die Frage ist weitaus komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Sehr ausführlich ist sie im Internet beispielsweise durch den renommierten Medizinethiker Prof. Giovanni di Maio als PDF-Datei nachzulesen. Seine Begründung, die des ablehnt, Nichtspender in eine moralisch fragwürdige Ecke zu stellen, ist aber ganz anders als deine.
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RE: Bevormundung/Entmündigung durch Zwangs-Organspendergesetzgesetz - von Felix - 14-01-2020, 21:44

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