(03-11-2019, 17:34)Herodotus schrieb: Dennoch muss nicht zu dem Hilfsmittel des Hausunterrichtes gegriffen werden, wenn die Eltern, denen etwas am Wohl ihrer Kinder liegt, sich genügend mit den Kindern und ihren Problemen beschäftigen.
Ich finde die schulrechtliche Situation in Österreich besser - dieses verbriefte Recht auf Unterricht zu Hause besteht in Österreich seit 1945
Laut Beitrag # 3 ('Bion') steht in Österreich das Recht auf Unterricht zu Hause in der Verfassung.
Somit ein Grundrecht
(03-11-2019, 11:51)Bion schrieb: In Österreich steht das Recht auf Unterricht zu Hause in der Verfassung. Auf Antrag kann jeder seine Kinder selbst unterrichten. Die Bewilligung wird in der Regel erteilt.
Und wenn Gewalt in der Schule ist, dann hilft es den Kindern auch nichts, wenn sich die Eltern zu Hause liebevoll mit ihnen und ihren Problemen beschäftigen - Prügel und Fußtritte am Vormittag können durch liebevolle Zuwendung am Nachmittag nicht ungeschehen gemacht werden
Bei den vielen vorbildlichen Schulen in Deutschland käme ohnehin niemand auf die Idee, das Kind herauszunehmen und zu Hause zu unterrichten - aber dennoch wäre ein solches Damoklesschwert für manche Schuldirektoren ein gutes Druckmittel, sie zu motivieren, Gewalt in ihren Schulen rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen, statt verlogen die Augen zu schließen, alles zu leugnen und sich bequem zurückzulehnen und untätig zu bleiben . . .