20-07-2019, 11:09
Burkl schrieb:Jetzt willst du auf einmal den zwei einvernehmlich Handelnden vorschreiben was "Schaden" ist?
Natürlich gibt es Grenzen, die einzuhalten sind. Dazu zählt beispielsweise Sex mit Minderjährigen. Und eben auch eine Tötung auf Verlangen.
Es ist doch nicht abwegig anzunehmen, dass Personen, die getötet werden wollen, und solche, die diesem Wunsch nachkommen, psychisch krank sind. Bei der Erfüllung von sexuellen Wünschen, die von der Norm abweichen, darf niemand zu Schaden kommen. Dass dieser Grundsatz einzuhalten ist, sollte doch nicht ausdrücklich angemerkt werden müssen.
Ein weniger an den Haaren herbeigezogenes Beispiel, dem fromme Katholiken gerne aus dem Weg gehen:
Es liegt so gut wie nie Einverständnis von missbrauchten Knaben vor, wenn katholische Priester ihre homopädophilen Neigungen ausleben.
MfG B.