Lieber Sören,
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Hier noch ein paar Gedanken dazu:
ich bin kein Kirchenrechtler und kann in dieser Frage nur das weitersagen, was ich im Wikipedia gelesen habe:
Du schriebst:
Dazu möchte ich antworten:
zu A) Es geht mir nicht um antike Konzile
zu B) Das Zweite Vatikanische Konzil hat nicht die Unfehlbarkeit der Bischöfe "noch einmal betont" - sondern laut erwähnten Wikipedia Artikel die Unfehlbarkeit "auf die Bischöfe erweitert"
(Siehe oben)
Ich kann nicht beurteilen, ob das stimmt. Falls nicht, sollte der Wikipedia Artikel korregiert werden.
Diesfalls könntest Du ja an Wikipedia schreiben, die sind dankbar für Hinweise
Möglicherweise ist auch die diesbezügliche Formulierung des Zweiten Vatikanischen Konzils schwammig
Derartiges passiert oft, wenn zwei Gruppen einen Punkt allzulange verhandeln und immer wieder neu formulieren
zu C) Ich hatte vermutet, daß die Bischöfe eine unfehlbare Entscheidung nur für ihre jeweilige Diözese normieren dürfen. Da gibt es keine Widersprüche, da jeder Bischof nur in seiner Diözese herrscht
(Dann wären in verschiedenen Ländern / Diözesen eben unterschiedliche Versionen wahr - so wie in England der Linksverkehr rechtlich bindend ist
und in Frankreich der Rechtsverkehr)
Warum soll das in religiösen Fragen zu 100 Prozent ausgeschlossen sein? Dann bräuchte es nur mehr einen Papst der ALLES zentralistisch für die ganze Welt entscheidet und keine Ebene von Entscheidungsträgern darunter. Wäre auch denkbar
Es wäre auch verständlich, daß ein Bischof in Portugal oder Polen zu einem bestimmten Thema eine andere Meinung haben kann, als ein Bischof in Brüssel oder Hamburg
Doch das war wie gesagt eben nur meine Vermutung mit den unfehlbaren Entscheidungen der Bischöfe für ihre jeweilige Diözese
Ich hatte die Aussage im Wikipedia Artikel wörtlich genommen, so wie er geschrieben steht
Das juris canonici ist eine eigene Wissenschaft
---
Wie gesagt, ich bin kein Kirchenrechtler und kenne mich mit dieser komplizierten Materie nicht aus.
Prinzipiell will ich noch bei dieser Gelegenheit sagen, daß das Wort "Unfehlbarkeit" von protestantischer Seite gerne kritisiert wird - doch dieses Wort bedeutet eigentlich auch nur dasselbe wie "Letztinstanzlich"
Die Entscheidung eines weltlichen Höchstgerichtes ist per Definition "Letztinstanzlich". Gäbe es noch eine weitere Instanz, dann wäre diese Letztistanzlich.
Irgendwo muß einmal Schluß sein, denn man kann ein Urteil nicht durch immer neue Berufungen 30 Jahre lang verschleppen - das wäre gegen jedes rechtsstaatliche Prinzip und für den Rechtsunterworfenen (für den Bürger) ein Alptraum
Das Höchstgericht entscheidet letztinstanzlich. Falls - wie in der EU - dann noch der "Europäische Gerichtshof" darübersteht, dann ist das nationale "Höchstgericht" eben entmachtet und kein Höchstgericht mehr - sondern es gibt halt eine weitere Instanz: der "Europäische Gerichtshof" ist nun das Höchstgericht !
Somit ist der Europäische Gerichtshof unfehlbar
- das heißt, niemand hat die Macht, ihn zu korregieren
Ob man nun wie 1870 das Wort "unfehlbar" verwendet - oder wie heute das Wort "letztinstanzlich" ist Geschmackssache und materiell bedeutungslos
Genauso egal, wie man das Parlament bezeichnet - da hat jede Epoche einen anderen Geschmack
"letztinstanzlich" klingt mE halt etwas verzopft im Sinne von Amtsschimmel aus 1830 oder gar 1790
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Hier noch ein paar Gedanken dazu:
ich bin kein Kirchenrechtler und kann in dieser Frage nur das weitersagen, was ich im Wikipedia gelesen habe:
(23-11-2018, 20:08)Sinai schrieb: "In der Kirchenkonstitution wird die Unfehlbarkeit auch auf die Bischöfe erweitert."
Zweites Vatikanisches Konzil - Wikipedia
4.5 Zusammenfassung
Du schriebst:
(02-12-2018, 21:30)Sören schrieb: A) . . . die Dreifaltigkeit (Kontantinopel 381), die Gottesmutterschaft Mariens (Ephesus 431) oder die Zwei-Naturen Jesu Christi (Chalcedon 451) . . .
B) Dass das II. Vaticanum die Unfehlbarkeit der Bischöfe noch einmal betont hat liegt daran, dass viele Katholiken nach dem I. Vaticanum befürchteten, dass die Unfehlbarkeit des Papstes quasi die Unfehlbarkeit der Gesamtkirche ersetzt hätte.
C) Nicht gemeint ist mit der Unfehlbarkeit der Bischöfe aber eine Unfehlbarkeit jedes einzelnen Bischofs. Wie sollte das denn auch funktionieren, wenn verschiedene Bischöfe sich gegenseitig widersprechen.
Dazu möchte ich antworten:
zu A) Es geht mir nicht um antike Konzile
zu B) Das Zweite Vatikanische Konzil hat nicht die Unfehlbarkeit der Bischöfe "noch einmal betont" - sondern laut erwähnten Wikipedia Artikel die Unfehlbarkeit "auf die Bischöfe erweitert"
(Siehe oben)
Ich kann nicht beurteilen, ob das stimmt. Falls nicht, sollte der Wikipedia Artikel korregiert werden.
Diesfalls könntest Du ja an Wikipedia schreiben, die sind dankbar für Hinweise
Möglicherweise ist auch die diesbezügliche Formulierung des Zweiten Vatikanischen Konzils schwammig
Derartiges passiert oft, wenn zwei Gruppen einen Punkt allzulange verhandeln und immer wieder neu formulieren
zu C) Ich hatte vermutet, daß die Bischöfe eine unfehlbare Entscheidung nur für ihre jeweilige Diözese normieren dürfen. Da gibt es keine Widersprüche, da jeder Bischof nur in seiner Diözese herrscht
(Dann wären in verschiedenen Ländern / Diözesen eben unterschiedliche Versionen wahr - so wie in England der Linksverkehr rechtlich bindend ist
und in Frankreich der Rechtsverkehr)
Warum soll das in religiösen Fragen zu 100 Prozent ausgeschlossen sein? Dann bräuchte es nur mehr einen Papst der ALLES zentralistisch für die ganze Welt entscheidet und keine Ebene von Entscheidungsträgern darunter. Wäre auch denkbar
Es wäre auch verständlich, daß ein Bischof in Portugal oder Polen zu einem bestimmten Thema eine andere Meinung haben kann, als ein Bischof in Brüssel oder Hamburg
Doch das war wie gesagt eben nur meine Vermutung mit den unfehlbaren Entscheidungen der Bischöfe für ihre jeweilige Diözese
Ich hatte die Aussage im Wikipedia Artikel wörtlich genommen, so wie er geschrieben steht
Das juris canonici ist eine eigene Wissenschaft
---
Wie gesagt, ich bin kein Kirchenrechtler und kenne mich mit dieser komplizierten Materie nicht aus.
Prinzipiell will ich noch bei dieser Gelegenheit sagen, daß das Wort "Unfehlbarkeit" von protestantischer Seite gerne kritisiert wird - doch dieses Wort bedeutet eigentlich auch nur dasselbe wie "Letztinstanzlich"
Die Entscheidung eines weltlichen Höchstgerichtes ist per Definition "Letztinstanzlich". Gäbe es noch eine weitere Instanz, dann wäre diese Letztistanzlich.
Irgendwo muß einmal Schluß sein, denn man kann ein Urteil nicht durch immer neue Berufungen 30 Jahre lang verschleppen - das wäre gegen jedes rechtsstaatliche Prinzip und für den Rechtsunterworfenen (für den Bürger) ein Alptraum
Das Höchstgericht entscheidet letztinstanzlich. Falls - wie in der EU - dann noch der "Europäische Gerichtshof" darübersteht, dann ist das nationale "Höchstgericht" eben entmachtet und kein Höchstgericht mehr - sondern es gibt halt eine weitere Instanz: der "Europäische Gerichtshof" ist nun das Höchstgericht !
Somit ist der Europäische Gerichtshof unfehlbar
- das heißt, niemand hat die Macht, ihn zu korregieren
Ob man nun wie 1870 das Wort "unfehlbar" verwendet - oder wie heute das Wort "letztinstanzlich" ist Geschmackssache und materiell bedeutungslos
Genauso egal, wie man das Parlament bezeichnet - da hat jede Epoche einen anderen Geschmack
"letztinstanzlich" klingt mE halt etwas verzopft im Sinne von Amtsschimmel aus 1830 oder gar 1790

