(15-11-2017, 22:41)Sören schrieb: das ist nicht das Kitáb-i-Aqdas, sondern die Zusammenfassung. Den Text des vorerwähnten Abschnitts habe ich wörtlich zitiert. Es gibt in der veröffentlichten Ausgabe vier HauptteileLieber Sören,
Hast du einen Link zu einer Veröffentlichung deines Buches?
Ich habe folgendes gefunden: *http://www.bahaiebooks.org/de/kitab-i-aqdas_deutsch
(16-11-2017, 09:34)Bion schrieb: ...Das Dilemma, das mit offenbartem Recht einhergeht. Ohne Winkelzüge lässt es sich nicht abrogieren.Eben, und damit habe ich eigentlich kein Problem, weil ich nicht an Offenbarungen glauben kann.
Der uneheliche Beischlaf, damit auch Sex vor der Ehe ist verboten.
(Gehört das Erbrecht noch zum Familienrecht?)
Mit dem Erbrecht bin ich auch nicht einverstanden.
Z.B.: 23: "...Das verbleibende Drittel kommt in jedem Fall dem Sitze der Gerechtigkeit zu. So ist es im Buche verfügt von Ihm, der über alle Menschen herrscht."
25: "Das Wohnhaus und die persönliche Kleidung des Verstorbenen weisen Wir der männlichen, nicht der weiblichen Nachkommenschaft zu, und nicht den anderen Erben."
28: "Das Vermögen ist erst dann aufzuteilen, wenn die Huqúqu'lláh bezahlt (ist)"
Und einiges mehr.
Viele Grüße
Rudi
Rudi

