16-11-2017, 00:54
(15-11-2017, 16:59)Sören schrieb: Im Kitáb-i-Aqdas ist es erst einmal eine Frage, zu der eine Erlaubnis erteilt wird…
ANTWORT: Zur Ehe nehmen und zur Ehe geben sind erlaubt. Dies gebot der Herr, als Er den Thron der Freigebigkeit und Gnade bestieg. (Kitáb-i-Aqdas F84)
Nun, es handelt sich um den "Risāla-i su’āl u-ğawāb" genannten Anhang zu Fragen der Gesetzesauslegung. Da die Frage klar gestellt war, kann man die (durchaus etwas kryptische) Antwort (F u. A 84) wohl als im Sinne von "religiöse Mischehen sind erlaubt" entgegennehmen.
Dass religiöse Mischehen bei den Baha’i, wie behauptet, "ausdrücklich erwünscht" seien, stelle ich aber nach wie vor in Abrede. Dafür gibt es keine Belege.
Der von dir ins Gespräch gebrachte "Frage und Antwortenkatalog" entdeckt ja durchaus auch Dinge, die die Baha'i in westlichen Gesellschaften nicht gerne an die große Glocke hängen wollen. Beispielsweise das Verbot für Männer, mehr als zwei Frauen zu ehelichen (F u. A 30).
(15-11-2017, 16:59)Sören schrieb: Die Zustimmung der Eltern braucht es nach wie vor zu einer Eheschließung, da wird sich auch nichts dran ändern, da ausdrücklich im Kitáb-i-Aqdas vorgeschrieben. Das ist aber dch kein Argument gegen die positive Einstellung der Bahá'í zu Mischehen.
"Positive Einstellung" und "ausdrücklich erwünscht" sind zweierlei Dinge.
(15-11-2017, 16:59)Sören schrieb: Mit dem gleichen Argument könntest du auch sagen, dass in den Südstaaten der USA Ehen zwischen Schwarzen und Weißen nicht erlaubt wären, weil es dort so viele Rassisten gibt.
Ich hoffe, nicht näher erläutern zu müssen, dass der Vergleich unpassend ist.
Es geht um in "heiligen Schriften" festgehaltene Erschwernisse, eine Ehe eingehen zu können.
MfG B.