(15-11-2017, 16:59)Sören schrieb: Im Kitáb-i-Aqdas ist es erst einmal...In diesem Buch habe ich kein F84 gefunden, ein weiterführender Link wäre ganz ok. Folgendes habe ich im Kitáb-i-Aqdas gefunden:
(Kitáb-i-Aqdas F84)
C. Gesetze des persönlichen Status
1. Ehe:
c) Ehevoraussetzung ist, daß beide Partner das Reifealter erreicht haben, das auf 15 Jahre festgesetzt ist.
d) Die Eheschließung bedarf des Einverständnisses der beiden Partner und der Zustimmung ihrer Eltern, auch wenn die Frau keine Jungfrau ist.
g) Alle Fragen, die Ehen mit Blutsverwandten betreffen, sind dem Haus der Gerechtigkeit vorzulegen.

h) Die Ehe mit einem Nichtgläubigen ist erlaubt.
Bei euch darf man also schon mit 15 heiraten. Warum? Wer hat das festgelegt?
i) Die Verlobung
I. Die Verlöbniszeit darf 95 Tage nicht überschreiten. Wieso nicht?
j) Morgengabe:
I. Voraussetzung der Eheschließung ist die Zahlung einer Morgengabe.
II. Die Morgengabe ist auf 19 Mithqál** reinen Goldes für Stadtbewohner, und auf 19 Mithqál Silber für Dorfbewohner festgesetzt.
Maßgeblich ist der Wohnsitz des Ehemannes, nicht der der Ehefrau.
III. Es ist verboten, mehr als 95 Mithqál zu zahlen.
IV. Es ist wünschenswert, daß ein Mann sich darauf beschränkt, 19 Mithqál Silber zu zahlen.
Das ist alles sehr seltsam...
**Mithqál ist eine ältere traditionelle Gewichtseinheit im Mittleren Osten. Es entspricht 3,5 Gramm
34,83 EUR je 1 g Gold - 1 Gramm Silber 0,46 EUR
Wieso kommen Dorbewohner preisgünstiger zu einer Frau? 2316,20 € kostet die Morgengabe für einen Städter, und 26,22 € für einen Dörfler...
Ich habe dort einmal weitergelesen und das ist schon etwas seltsam was du da glaubst...
Die Vorschriften fürs Erbe z.B.
f) Hinterläßt jemand keine der vorerwähnten Erben, so fällt der gesamte Nachlaß dem Haus der Gerechtigkeit zu.
m)Wer nicht Bahá'í ist, ist auch nicht erbberechtigt
Das sind ja Sitten wie früher bei den Katholiken, alles am besten der Kirche vererben...
Ich denke, wir sollten darüber an anderer Stelle reden, ich sehe da Bedarf...

Viele Grüße
Rudi
Rudi