(09-02-2017, 13:59)Adamea schrieb: Wenn Gott einen Vertrag mir einem Volk gemacht hat, dann hat er eben nur mit diesem Volk einen Vertrag.
Ich bezweifle, daß der europäische Terminus 'Vertrag' hier richtig ist.
Denn ein Vertrag im europäischen juristischen Sinne ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei gleichberechtigten Partnern. Dies trifft hier keineswegs zu:
Denn von Freiwilligkeit kann hier wohl keine Rede sein, siehe etwa die brennende Stadt Gomorrah
Und von gleichberechtigten Partnern zu reden, wäre ebenfalls der blanke Hohn.
Ich möchte nur wissen, wer als erster die Blöde Idee hatte, den althebräischen Ausdruck beríth mit 'Vertrag' zu 'übersetzen'
Falsch zu übersetzen !
Luther ? Würde ihm ähnlich schauen
'Pakt' wäre wohl eher zutreffend: wie der 'Pakt' mit dem Teufel oder der 'Warschauer Pakt'
beríth
Eine spezielle Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, etwas Bestimmtes zu tun; ein Pakt. Das hebräische Wort beríth, dessen Etymologie ungewiß ist, erscheint im Tanach über 280mal; davon kommt es mehr als 80mal in der Thora vor. Daß seine Grundbedeutung „Pakt“ ist, lassen Keilschrifttafeln erkennen, die 1927 in Qatna, einer alten nichtisraelitischen südöstlich von Hamath gelegenen Stadt, entdeckt wurden. „Der Inhalt der zwei [von 15 gefundenen] Tafeln ist einfach. Tafel A enthält eine Namenliste . . . Tafel B ist eine Liste bezüglich Rationen . . . Liste A ist somit ein Pakt, in dem die Männer . . . sich einverstanden erklären, in jemandes Dienst einzutreten. Die vom selben Schreiber geschriebe Liste B illustriert dann die Art des Paktes. Den Männern sollten präzise spezifizierte Rationen als Entgelt für ihre Dienstleistungen gegeben werden. . . . Daraus wurde in der Folge als das hebräische Lehnwort beríth — in der jahwistischen Theologie ein Hauptthema . . . Hier haben wir das erste veröffentlichte außerbiblische Vorkommnis des Wortes aus frühen Zeiten — nicht später als aus dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts v. Chr.“ (vgl. Bulletin of the American Schools of Oriental Research, Februar 1951, S. 22).
Daher stammt auch der Name oder die Bezeichnung der elitären jüdischen parageheimen Sozietät für Rabbiner (Jeschiwot) und Akademiker (Universitäten) benai beríth
Es ist bei der Frage der Rechtsnatur des beríth auch die Frage zu prüfen, ob ein Austritt institutionell vorgesehen ist

