(22-01-2017, 20:27)Ekkard schrieb: Ja, solche Mitsprache-Gremien muss man paritätisch besetzen. D. h. in einzelnen Gruppen beispielsweise bei der Montan-Mitbestimmung müssen genau so viele Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertreter vorhanden sein. Insofern ist dein Gedanke richtig. Mitsprache funktioniert nur bei "Waffengleichheit".
Die politischen Regularien z. B. der "paritätischen Mitbestimmung" sind aus der Überlegung entstanden, dass Betriebe gesellschaftlich relevant und nicht nur Diener des Kapitals sind. Aber von einer "natürlichen Regelung" kann keine Rede sein - im Gegenteil, das war ein harter politischer Kampf. Das Verständnis war zwar da, aber es gab einen langen Weg dorthin. Er ist immer noch und immer wieder in Gefahr, obwohl das Verständnis da ist! Aber die Kapitalinteressen sind eben auch da und auch wichtig, weil ein Betrieb eben einen riesigen Finanzfluss aufweist mit temporären Bergen und Tälern.
Die Betriebe haben längst darauf reagiert und eine Methode gefunden, das zu umgehen.
Das heißt, die paritätischen Verhandlungen Arbeitgeber-Arbeitnehmer werden dadurch ausgeschaltet, daß eben keine Arbeitnehmer mehr
im Betrieb sind, sondern "Werksunternehmer"


Und eine "Waffengleichheit" ist immer ein Blödsinn. Ein irres Schlagwort der 68er Jahre
Damals forderten gewisse weltfremde Kreise im Strafrecht die "Waffengleichheit" zwischen Verbrecher und Polizei !
Das heißt, man erschwerte den Polizeibehörden die Ermittlungstätigkeit, wo es ging
Die Früchte kennen wir ja !
Ich will ja gar keine "Waffengleichheit" !
Das wäre ja der reine Irrsinn