(12-01-2017, 15:36)Adamea schrieb:(10-01-2017, 12:28)Ekkard schrieb: ...stelle mit Schrecken fest.... Ich also "in die Eisen". Bruch - der Hinterman knallt mir aufs Heck. Dessen erste Reaktion: "War doch 70, warum bleiben Sie plötzlich stehen?"
Alles natürlich Quatsch.
Mit Schrecken etwas festzustellen ist auch ein "plötzlich" und führt zu einer plötzlichen Bremsreaktion.
Dadurch muß der Hinterman schneller reagieren, ihn kommt dass also schon plötzlich vor. Wenn der dann auch noch eine Fehler macht, und zu schnell war, krachts.
Hört sich für mich eher so an als ob ihr beide keine Unschuldslämmer gewesen seid.
Man sollte so fahren dass man nicht vor einer Ampel erschrecken muß
Denken ist eine geistige Leistung.
Adamea, was Du hier schreibst, klingt sehr vernünftig
Allerdings bedenke bitte, daß es in der Praxis bei plötzlich "dunkelgelb" werdenden Ampeln immer wieder mal gnalt und keiner ist schuld. Wenn es grün blinkt, steigt jeder noch aufs Gas, bei Gelb noch mehr um es schnell noch zu schaffen weil wenn man jetzt im Spurt bremst dann gnalts, bei Dunkelgelb tritt man noch fester ins Gas - plötzlich sieht man von rechts einen Wagen kommen und steigt geistesgegenwärtig in die Bremse !
Da hat Ekkard schon recht.
Durch die heute üblichen Hochleistungsbremsen namens ABS hat der Hintermann keine Chance !
Klar ist er "rechtstechnisch" der Blöde, er wird als "schuld" definiert
Aus Gründen der Prozeßökonomie muß das so ein, sonst würde jeder Blechschaden von 2000 Euro zu einem Schauprozeß anwachsen mit siebenjähriger Dauer in allen Instanzen und dem Höchstgericht und 200.000 Euro in die großen und hungrigen und zudem löchrigen Taschen der Anwälte fließen

