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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#20
(09-01-2017, 19:46)Bion schrieb: Aussageverweigerung ist in unserer Rechtsordnung ein Recht jedes Beschuldigten!

Ja klar darf man die Aussage verweigern.  Dürfen tut man vieles !
Man darf auch beim Prozeß die Hilfe eines Anwalts verweigern . . .
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Sinai - 09-01-2017, 21:11

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