(28-12-2016, 22:21)Sinai schrieb:(28-12-2016, 22:09)Ulan schrieb: Also im Kriegsfall, wenn alles in Schutt und Asche liegt . . .
Am 24. Juni 1968 lag nicht alles in Schutt und Asche.
Was soll der Einwurf? Am 24. Juni 1968 herrschte auch kein Notstand, und erst recht keine Militaerdiktatur. Die Notstandsgesetze wurden verabschiedet, weil die Weimarer Republik keine hatte und man verhindern wollte, dass im Krisenfall eine Diktatur entstehen wuerde. Sie sind also genau gegen das gerichtet, was Dir vorschwebt. Die Notstandsgesetze geben Dir uebrigens auch das Recht, gegen jeden, der eine Diktatur einfuehren will, Widerstand zu leisten, auch wenn er Dein Vorgesetzter ist.
Auch heutzutage gibt es keinerlei Grund, den Notstand auszurufen. Alle unsere Verfassungsorgane funktionieren ganz normal.
Edit: Irgendwie habe ich den Eindruck, die verwechselst die Verabschiedung der Notstandsgesetze mit dem Ausrufen des Notstands. Die Gesetze behandeln lediglich ein "was waere wenn..." Szenario.

