Die Notstandsgesetze haben nichts mit einer Militaerdiktatur zu tun. Der "Gemeinsame Ausschuss" ist immer noch das Parlament (beide Kammern). Seine Einsetzung kann nur dann erfolgen, wenn es unmoeglich ist, das Parlament normal einzuberufen. Also im Kriegsfall, wenn alles in Schutt und Asche liegt, oder wenn z.B. die meisten Abgeordneten im Parlament von irgendjemandem gefangen gehalten werden.
[geteilt] der Untergang des christlichen Abendlandes
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