(12-12-2016, 21:34)Sinai schrieb: Noch immer muß der Ankläger die Schuld beweisen.
Da könnt ja jeder kommen, irgendwas behaupten, und der Angepatzte soll das dann widerlegen.
Das nennt man "Umkehr der Beweislast" und ist Kennzeichen jedes totalitären Regimes . . .
Die "Anklaeger" haben ihre Evidenzen gebracht. Da die Aussagen durch Evidenzen gestuetzt sind, handelt es sich hierbei nicht um Verleumdungen. Von Dir gab's nur Bauchgefuehle und eine Beschuldigung der Schreiber der Beitraege. Da steht's dann wohl 2:0 fuer die Anklage.
Das ist jetzt vollkommen unabhaengig davon, ob diese Details aus dem Leben eines Sektenfuehrers nun so furchtbar relevant fuer das Thema des Threads waren. Passen tun sie aber durchaus.

