12-12-2016, 21:34
(12-12-2016, 12:22)Bion schrieb: Beitrag abgetrennt.
Du könntest ja versuchen, das mit Fakten zu widerlegen. Ob dir belegte Sachverhalte zusagen oder nicht, war nicht das Thema.
Jedenfalls rechtfertigt eine ausschließlich über die Gemütslage begründete Entgegnung nicht den Vorwurf der Verleumdung.
Noch immer muß der Ankläger die Schuld beweisen.
Da könnt ja jeder kommen, irgendwas behaupten, und der Angepatzte soll das dann widerlegen.
Das nennt man "Umkehr der Beweislast" und ist Kennzeichen jedes totalitären Regimes . . .