(28-11-2016, 15:19)Ulan schrieb: 1.) Vorweg gesagt, moechte ich hier noch mal darauf hinweisen, dass es mir nicht darum geht, irgendjemandem etwas zu verbieten (rein persoenlich stoert mich Glockenlaeuten nicht), sondern lediglich darum, dass der Kategorische Imperativ Gleichbehandlung fordert.
2.) Das deutsche Grundgesetz tut das uebrigens auch.
ad 1) Wer ist Emanuel Kant für uns ? Der heimliche Monarch ??
Wir sind eine Demokratie, da entscheidet nun mal die Mehrheit in ihrem Interesse, und das ist gut so.
Wenn es eine Diskrepanz zwischen "Demokratie" und "Kant" gibt - dann weg mit ihm !
ad 2) Das deutsche Grundgesetz hat den Gleichheitsgrundsatz verankert.
"Gleiches ist gleich zu behandeln - ungleiches ist ungleich zu behandeln"
Ist ja auch klar. Ich kann einem Akademiker im Staatsdienst nicht denselben Gehalt geben wie einem Pflichtschüler. Dies wäre gleichheitswidrig!
Und irgend eine Verbotsregelung für Kirchenglocken mithilfe des Gleichheitsgrundatzes konstruieren zu wollen, ist aussichtslos.

