(26-11-2016, 22:20)Ulan schrieb: Beispiel: Nehmen wir mal hypothetisch an, ich faende es grossartig, jeden Tag am offenen Fenster zu stehen und laut eine Koransure herunterzubeten. Nach der Goldenen Regel waere es im Prinzip vollkommen zulaessig, wenn ich Dir jetzt vorschreiben wuerde, genau dasselbe zu tun, also dass Du Dich jeden Tag ans offene Fenster stellen musst und laut eine Koransure herunterbetest; denn verboten ist mir nur, Dir vorzuschreiben, was mich selbst stoeren wuerde. Da ich das aber mag, waere dieser Befehl an Dich durch die Goldene Regel gedeckt.
Diesen prinzipiellen Fehler in der Goldenen Regel will der Kategorische Imperativ ausmerzen, indem letzterer auch die Beduerfnisse dessen beruecksichtigt, der Objekt der Handlung ist, also in diesem Fall, wie Du ueber das Surenbeten denkst.
Gut, dann ist alles verboten.
Weil es nicht intersubjektiv überprüfbar ist.
Da kommt einer daher und sagt, er will nicht arbeiten (aber gut fressen und wohnen schon).
Er sagt, daß er über das Arbeiten schlecht denkt.
Wenn der König so blöd ist, sich darauf einzulassen, "die Bedürfnisse dessen zu berücksichtigen, der Objekt der Handlung ist ", dann wird er sehr bald auf dem Holzweg sein. Nichts geht mehr!