25-11-2016, 15:28
(18-06-2010, 18:08)petronius schrieb: 1.) "irgendeine gruppe, nur nicht die, der ich angehöre, darf gerne allen anderen zum fraß vorgeworfen werden"
2.) dann kann der ausschließlich aufs eigenwohl bedachte natürlich schon solche unmenschlichkeit allen zumuten wollen (sogar den opfern)
3.) man muß aber imho die formulierung "als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten können" schon ergänzend so verstehen, daß es dabei um eine von idealiter allen ("allgemein") akzeptierte ordnung geht. so jedenfalls will ich den ki verstehen
1.) Für Gruppen gilt das sie in ihren Bereichen aggieren dürfen ohne andere Gruppen dabei zu diffamieren oder zu fressen. Das Maß, die Grenzen sind einzuhalten.
2.) Das Eigenwohl ist individuell und evtl. egoistisch und muß sich selbst mäßigen oder wird von anderen oder das Gesetz darauf hingewiesen.
3.) Die Allgemeinheit, die aus einzelnen Indiviuen UND Gruppen besteht, in Ordnung zu halten, braucht eine ordendliche goldene Regelung mit dem richtigen Maß zur Gerechtigkeit.
Wo ist denn eigendlich das Problem?