27-10-2016, 23:10
(27-10-2016, 21:50)Holmes schrieb: Auch in Extremsituationen 3/1000000 Menschen?
Das hat nichts mit den Zahlen zu tun. Man darf keinen unschuldigen Menschen töten. Punkt.
Die Rechtswidrigkeit ist gegeben.
Die Schuldlosigkeit hingegen kann bei einem "übergesetzlichen Notstand" trotzdem zuerkannt werden, wenn die konkreten Umstände dies ergeben.
So lautet das aktuell geltende Gesetz. Freilich ist das nicht "absolut", und es ist denkbar, dass irgendwann besseren "Maßnahmen" gefunden werden,
aber davon ist noch nichts in Sicht.