26-10-2016, 21:12
(26-10-2016, 17:40)Holmes schrieb: Dem stimme ich auch völlig zu, ich finde unser Rechtssystem, befindet sich hier in einem Fall, den man nicht lösen kann, mit unserem Rechtssystem. Oder würdest du, in diesem Fall, ein Urteil sprechen?
Unser Rechtssystem hat da durchaus Lösungen.
Der Bundesrichter Fischer hat sich kürzlich ausführlich zu einem ähnlichen Fall geäußert:
*http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-10/ard-fernsehen-terror-ferdinand-von-schirach-fischer-im-recht/komplettansicht
Ein Auszug:
" DARF der Pilot K, als Organ des Staats, unschuldige Staatsbürger (Menschen) töten, um a) eine größere Anzahl zu retten, b) ein Zeichen zu setzen, c) die Gerechtigkeit zu verwirklichen?
Diese Frage ist entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Gesetzeskraft (!) entschieden, dass Paragraf 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes (alter Fassung) wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde verfassungswidrig und nichtig sei. Das war am 15. Februar 2005 im Verfahren 1 BvR 357/05. Nichts (!) an Argumenten ist seither hinzugekommen. "
Also kurz: Nein, der Pilot darf nicht eine Menge Menschen töten, um vermeintlich viele andere zu retten.

