03-10-2016, 18:53
(30-09-2016, 22:13)Bion schrieb:Danke für die Hinweise. Hier ist ein Beispiel für die offensichtlich unsachgemäße Verwendung des Begriffs. Prof. Harold W. Attridge von der Yale Universitiy beschreibt den Status des Judentums im RR einschränkungslos als religio licita, und zwar im juristischen Sinn ("protection"), vermutlich in Bezug auf das Caesar-Dekret.(30-09-2016, 18:04)Tarkesh schrieb: Überall sonst im RR konnten die Juden völlig ungehindert ihre Religion ausüben, auch in Rom. Sie genossen sogar den Status einer religio licita,...
Zum Begriff "religio licita" eine Anmerkung. Diesen Begriff hat es nämlich zur Zeit Bar Kochbas noch nicht gegeben.
"Eusebius, Christianity, and Judaism" (1992) auf S. 358:
"Christianity, because of being excluded from the Jewish religion, no longer enjoyed the protection of a religio licita that Judaism did under the Roman Empire (...)"
