30-09-2016, 22:13
(30-09-2016, 18:04)Tarkesh schrieb: Überall sonst im RR konnten die Juden völlig ungehindert ihre Religion ausüben, auch in Rom. Sie genossen sogar den Status einer religio licita,...
Zum Begriff "religio licita" eine Anmerkung. Diesen Begriff hat es nämlich zur Zeit Bar Kochbas noch nicht gegeben.
Markus Tiwald beispielsweise meint dazu Folgendes:
Zitat:Trotz dieser Sonderregelungen, die Juden dazu berechtigten, ihren religiösen Vorschriften (Sabbatheiligung, Speisevorschriften, Tempelsteuer etc.) nachzukommen, darf man den Status des Judentums doch nicht im Sinne einer grundsätzlich anerkannten rechtlichen Absicherung missverstehen. Immer wieder ist nämlich zu lesen, das Judentum habe unter den Römern den Status einer religio licita besessen, also als staatlich erlaubte Religion einen quasi offiziellen Rang innegehabt. Das jedoch ist falsch, der Ausdruck religio licita ist kein terminus technicus römischer Jurisprudenz.
Der Begriff begegnet erstmals in Tertullians Apologeticum 21, wo es heißt, man könnte irrtümlich annehmen, das Christentum habe sich quasi sub umbraculo insignissimae religionis, certe licitae - "gleichsam unter dem Deckmantel einer bekannten, sicherlich erlaubten Religion" (gemeint ist hier das Judentum) - in der Anfangszeit verstecken wollen. Das Vorgesetzte "certe" und das nachgestellte "licitae" machen deutlich, dass der Ausdruck "religio licita" auch bei Tertullian kein terminus technicus war, sondern nur eine nachgereihte Präzisierung zur "religio insignissima". Die Bezeichnung des Judentums als einer "erlaubten" Religion ist eine ad-hoc-Formulierung Tertullians und stellt keinen eingeführten juristischen Begriff dar, auf den er hätte zurückgreifen können ...
Beiträge zur Wissenschaft zum Alten und Neuen Testament, Elfte Folge, Heft 8
Markus Tiwald. Das Frühjudentum und die Anfänge des Christentums, 2016 Stuttgart, Verl. Kohlhammer, Seite 172
Dergleichen ist auch bei S. Hausammann (Alte Kirche, Band 2. 2001 Neukirchener Verl., S. 3f.) und bei D.-A. Koch (Geschichte des Urchristentums. 2014 Göttingen, Verl. Vandenhoeck & Ruprecht, S. 548ff.) nachzulesen.
MfG B.

