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Gesellschaftsvertrag - contrat social
#4
Ich muss Geobacter hier rechtgeben. Ein Vertrag hat in keiner Weise die Voraussetzung, dass beide Parteien gleichberechtigt sind. Die Geschichte ist voll von Vertraegen, die aus einer Zwangssituation geboren sind und in denen eine Partei die Bedingungen diktiert. Das ist nicht nur nach Kriegen der Fall, sondern auch heutezutage gang und gaebe, in der Wirtschaft zum Beispiel. Wenn die Alternative zur Unterschrift Tod oder Verhungern ist, dann ist da keine Gleichberechtigung in diesen Vertraegen. Und trotzdem sind die Vertraege gueltig und muessen eingehalten werden.

Z.B., wenn der Bauer in Deinem Beispiel keinen alternativen Kaeufer hat, dann kann der Staat den Preis diktieren, selbst wenn der unter den Eigenkosten des Bauers liegt. Wenn die Alternative ist, sofort bankrott zu sein oder wenigstens noch eine kleine Chance auf einen Ausweg im naechsten Jahr zu haben, waehrend das Gegenueber sich den Vertragspartner frei aussuchen kann, weil es ein Ueberangebot gibt, dann bist Du in einer "friss oder stirb" Situation. Und doch ist der Vertrag gueltig, wenn Du Dein wirtschaftliches oder komplettes Ende vermeiden willst.

Deine Geschichte der Entstehung der gesellschaftlichen Schichten stimmt so auch nicht, zumindest nicht fuer den deutschen Raum.
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RE: Gesellschaftsvertrag - contrat social - von Ulan - 14-09-2016, 13:15
RE: Gesellschaftsvertrag - contrat social - von Tarkesh - 16-09-2016, 13:43

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