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Feuerbestattung als kirchliches TABU : vor 1963
#29
ist das der Codex? -  Iuris Canonici (CIC/1983), Canon 1176, § 3: "Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen." den du meintest?

ich mein sogar unser pfarrer bietet inzwischen *feuerbestattungen24.de an.

* Bitte fremde Links mit * oder einem anderen Sonderzeichen entautomatisieren. Erlaubte automatische Verlinkungen stehen in unserer "Liste erlaubter Links" (hier)
Noch eins: Bitte per Vorschau kontrollieren, ob das Ergebnis stimmt. Sonderzeichen innerhalb einer URL führen zu Fehlern!/Gruß Ekkard
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RE: Feuerbestattung als kirchliches TABU : vor 1963 - von peter_imhof - 16-08-2016, 23:32

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