Bei einer derart schwierigen Materie und aufgrund der langen Zeiträume die zwischen den einzelnen Schriften liegen, wäre es erforderlich gewesen, daß die Schreiber jede ihrer Passagen mit "Sachverhalt" bzw "Gleichnis" kennzeichnen.
Wenn ich einen Gesetzestext formuliere, muß ich mich ja auch in die Situation des späteren Rechtsanwenders (Bürger, Polizeibeamter, allgemeiner Beamter, Staatsanwalt, Richter, Anwalt) hineinversetzen und den Text so formulieren, daß er zweifelsfrei zu vollziehen ist.
Andernfalls ist der Text verfassungswidrig !
Und wird wegen dem Mangel des Vorliegens eines "unbestimmten Gesetzesbegriffes" vom Verfassungsgericht aufgehoben.
Um in der Sprache der Nichtjuristen zu sprechen: Die Bibel ist eine anwenderfeindliche Frechheit.
Entweder aus Dilettantismus oder gar aus Arglist.
Wenn ich einen Gesetzestext formuliere, muß ich mich ja auch in die Situation des späteren Rechtsanwenders (Bürger, Polizeibeamter, allgemeiner Beamter, Staatsanwalt, Richter, Anwalt) hineinversetzen und den Text so formulieren, daß er zweifelsfrei zu vollziehen ist.
Andernfalls ist der Text verfassungswidrig !
Und wird wegen dem Mangel des Vorliegens eines "unbestimmten Gesetzesbegriffes" vom Verfassungsgericht aufgehoben.
Um in der Sprache der Nichtjuristen zu sprechen: Die Bibel ist eine anwenderfeindliche Frechheit.
Entweder aus Dilettantismus oder gar aus Arglist.

